Sieben Listen, keine Sperrklausel

Trier · Am heutigen Montag endet um 18 Uhr die Frist, binnen derer Parteien, Vereine und Wählergemeinschaften ihre Kandidatenlisten zur Kommunalwahl am 7. Juni einreichen konnten. Zur Trierer Stadtratswahl treten nach TV-Informationen sechs Parteien und ein Verein an. Der städtische Wahlausschuss entscheidet am 4. Mai formell über deren Zulassung.

(woc) Mussten Parteien, Vereine und Wählergemeinschaften bislang mehr als 3,03 Prozent der Stimmen erhalten, um in rheinland-pfälzische Stadtparlamente einzuziehen, gilt diese Sperrklausel für die Trierer Stadtratswahl am 7. Juni nicht mehr. Faktisch sind trotzdem etwa 1,7 Prozent der abgegebenen Stimmen nötig, um zumindest einen der 56 Sitze im nächsten Trierer Stadtrat zu ergattern.

Während bei der Trierer Kommunalwahl 2004 lediglich die etablierten Parteien CDU, SPD, Bündnis90/Die Grünen, FDP und der Verein Unabhängige Bürgervertretung Maximini (UBM) angetreten waren – und es auch alle in den Rat schafften – wollen sich diesmal auch Die Linke und die NPD zur Wahl stellen. Mit weiteren Kandidatenlisten ist nach TV-Informationen nicht zu rechnen.

Offiziell mitteilen, welche Parteien, Vereine und sonstigen Zusammenschlüsse sich für die Stadtratswahl gemeldet haben, will die Stadtverwaltung erst nach der Sitzung des städtischen Wahlausschusses am 4. Mai. Der Ausschuss entscheidet nach formalen Kriterien, welche Wahllisten zugelassen werden.

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