Wiesbaden/Mainz Ex-Geheimagent Mauss darf Tarnnamen vorerst behalten

Wiesbaden/Mainz · (dpa) Der legendäre Ex-Geheimagent Werner Mauss kann sich wohl längere Zeit auch Richard Nelson und Claus Möllner nennen. Das für die Tarnidentitäten verantwortliche Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden hat auf eine Beschwerde gegen einen entsprechenden Gerichtsbeschluss verzichtet. Das teilte ein Sprecher des dortigen Verwaltungsgerichts gestern mit.

Laut dem nun rechtskräftigen Beschluss im Eilverfahren kann Mauss seine entsprechenden Pässe bis zur grundsätzlichen Klärung im späteren Hauptsacheverfahren behalten. Wann dieses beginnt, ist noch unklar. Die zuständige Kammer hat nach Angaben des Gerichtssprechers viele Asylverfahren auf dem Tisch. Der 78-jährige Mauss, der im Hunsrück lebt, war in heiklen Missionen international für die Bundesregierung unterwegs. Allerdings war er nur bis höchstens 1987 ziviler BKA-Mitarbeiter. Er braucht nach dessen Ansicht keine BKA-Tarnidentitäten mehr. Die Behörde forderte sie von Mauss und seiner Frau zurück. Dagegen wehrte sich Mauss vorerst erfolgreich.

Derweil hat die CDU Rheinland-Pfalz wegen der unbefugten Veröffentlichung personenbezogener Daten in einer Spendenaffäre mit Mauss als mutmaßlicher Schlüsselfigur ein Bußgeld von 5000 Euro gezahlt, teilte ein Parteisprecher mit. Vor dem Hintergrund von Ermittlungen gegen den CDU-Bundestagsabgeordneten Peter Bleser wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz hatte die CDU 2017 Kopien amtlicher Dokumente mit Namen und Geburtsdaten von Angehörigen von Mauss an Medien geschickt.

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