Rechtskolumne Lückenlose Krankschreibung

Eine ernsthafte Erkrankung, die zu wochenlanger Arbeitsunfähigkeit führt, kann belastend sein. Versäumt der Patient, für eine lückenlose Krankschreibung zu sorgen, riskiert er auch noch seinen Anspruch auf Krankengeld.

Wenn Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben sind, zahlt der Arbeitgeber die Lohnkosten nach der sechsten Woche nicht mehr. Stattdessen erhält der Mitarbeiter von der Krankenkasse Krankengeld.

Der Anspruch auf Krankengeld setzt voraus, dass eine lückenlose Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wird. Laut der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien, nach denen sich auch Vertragsärzte richten müssen, darf die Arbeitsunfähigkeit jedoch nicht rückwirkend bescheinigt werden.

Grundsätzlich muss eine Arbeitsunfähigkeit auch bescheinigt werden, wenn diese an arbeitsfreien Tagen (zum Beispiel an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen, …) besteht.

Für einen lückenlosen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit reicht es aus, wenn sich der Arbeitnehmer spätestens am nächsten Werktag, der auf den letzten Tag der aktuellen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung folgt, bei seinem behandelnden Arzt vorstellt. Samstage gelten insoweit nicht als Werktage.

Generell muss der Versicherte selbst für eine lückenlose Krankschreibung sorgen. Eine nachträgliche Krankschreibung ist nicht rechtmäßig.

Im Zweifelsfall sollten Betroffene einen Anwalt aufsuchen. Fachanwälte und Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter Telefon 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet:
www.rakko.de

Online-Verbraucherportal der
Rechtsanwaltskammer Koblenz:
https://ihr-ratgeber-recht.de

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