Blauäugig

Zum Urteil im Fall Zumwinkel:

Wer wie Klaus Zumwinkel zwei Steueramnestie-Gesetze, die ihm die Gelegenheit boten, straffrei und preiswert aus der Sache herauszukommen (1993 und 2004) ausgesessen hat, hat sich meines Erachtens selbst außerhalb der Gesellschaft gestellt. Für solche "Hardcore-Steuerhinterzieher" darf es nach meinem Dafürhalten keine Gnade und deshalb keine Strafe auf Bewährung geben. Sind Richter blauäugig, wenn sie es als strafmildernd werten, dass einer das gesteht, was er sowieso nicht mehr leugnen kann? Oder wird hier nur mal wieder die Öffentlichkeit veräppelt?

Bernd Willems, Hermeskeil

justiz

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