Bei Unfall nicht allein

Schüler und Studierende sind - wie alle Arbeitnehmer - während eines Ferienjobs oder Praktikums bei Arbeitsunfällen gesetzlich versichert. Darauf weisen die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und die Unfallkasse Rheinland-Pfalz zum Ferienbeginn hin.

Trier. (red) Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz ist für die Versicherten beitragsfrei. Die Kosten trägt allein der Arbeitgeber. Dessen Unfallversicherungsträger ist auch für die Ferienjobber oder Praktikanten zuständig. Die Personalabteilung kann darüber Auskunft geben, welcher Unfallversicherungsträger das im Einzelnen ist.

Handelt es sich um ein Schulpraktikum, ist in Rheinland-Pfalz die Unfallkasse in Andernach zuständig. Der Versicherungsschutz besteht unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses oder der Höhe des Entgelts. Unbezahlte Praktika sind genauso versichert wie Mini- oder Midi-Jobs. Dabei beginnt der Versicherungsschutz am ersten Arbeitstag und bezieht sich auch auf den Weg zur Arbeitsstelle und zurück nach Hause.

Bei einem Arbeits- oder Wege-Unfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung Heilbehandlung, Rehabilitation und Lohn-Ersatzleistungen. Beim Arztbesuch muss dann keine Krankenversicherungskarte vorgelegt werden, und die Praxisgebühr von zehn Euro entfällt. Bei dauerhaft eingeschränkter Erwerbsfähigkeit zahlen die Unfallversicherungsträger eine Rente, bei Pflegebedürftigkeit gewähren sie auch Pflegeleistungen.

Nicht versichert über die gesetzliche Unfallversicherung ist, wer einen Ferienjob oder ein Praktikum im Ausland annimmt. Das gilt in der Regel auch dann, wenn es sich bei dem Arbeitgeber um ein deutsches Unternehmen handelt. Betroffene sollten sich deshalb schon vor der Abreise über die Absicherung gegen Arbeitsunfälle im Gastland informieren. Außerdem sollten sie bei ihrer Krankenkasse einen ausreichenden Auslands-Krankenversicherungsschutz klären.

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