Laterne, Laterne...

TRIER. (red/sas) Bald gibt es in vielen Gemeinden Umzüge zum Gedenken an den heiligen Martin. Kinder ziehen mit ihren selbstgebastelten und bunt leuchtenden Laternen singend durch die Straßen zum hoch lodernden Martinsfeuer.

Vor ihnen reitet Sankt Martin hoch zu Ross. Im Vorfeld muss von den Initiatoren einiges organisiert werden, damit der Umzug und das Martinsfeuer auch zum Erfolg werden. Mit dazu gehört, dass alles für die Sicherheit getan wird und für den Fall der Fälle vorgesorgt ist. Tipps der Unfallkasse Rheinland-Pfalz: Ansprechpartner bei Verletzungen: Handelt es sich bei der Teilnahme am Umzug um eine schulische Veranstaltung, sind die Schulkinder (jedoch keine Besucher- oder Geschwisterkinder) gesetzlich bei der Unfallkasse versichert. Auch Eltern, die von der Schulleitung mit der Aufsicht beauftragt werden, genießen diesen Schutz. Entsprechendes gilt für den Kindertagesstättenbereich. Feuerwehrleute sind beim Sichern der Umzüge und beim Abbrennen des Martinsfeuers ebenfalls durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Für den ehrenamtlichen St. Martin kann Ähnliches gelten. Für Personenschäden anderer Teilnehmer ist die Krankenversicherung zuständig. Haftung bei Personenschäden durch das Pferd: Der Pferdehalter oder der Reiter haftet, wenn durch das Pferd jemand verletzt wird. Die Veranstalter sollten im Vorfeld klären, ob eine "Tierhalter-Haftpflichtversicherung" besteht.

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