Gutscheine gelten meist drei Jahre

Ist auf Gutscheinen kein Verfallsdatum angegeben, gelten sie in der Regel drei Jahre. Diese Frist beginnt aber erst zum Ende des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde, erläutert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Ablaufdatum für solche Gutscheine aus dem Jahr 2013 ist folglich der 31.12.2016. Aber auch bei abgelaufenen Gutscheinen lohnt sich noch der Gang in den Laden: Händler müssen zwar nicht, können aber nach Ansicht der Verbraucherzentrale das Geld erstatten abzüglich ihres entgangenen Gewinns. Ausnahme sind Gutscheine für Konzerte oder Theateraufführungen.

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