Langzeitgarantien sind oft geknüpft an Bedingungen

Manche Firmen bieten Kunden weit mehr als die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren für gekaufte Waren an. Doch Langzeitgarantien für 20, 30 Jahre und gar noch länger haben oft Tücken: 20 davon hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen überprüft, davon zwölf lebenslange und acht mit einer Laufzeit von 30 Jahren.

Nur bei einer war Umtausch oder Erstattung des Kaufpreises den Informationen zufolge jederzeit möglich. Bei den anderen finden sich etwa in den Garantiebedingungen oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Hinweise darauf, dass beispielsweise zwar Reparaturkosten abgedeckt sind, nicht aber die Versand- und Bearbeitungskosten. Es kann auch sein, dass Zusicherungen nur bestimmte Teile des Produktes betreffen. Der ganze Test bei verbraucherzentrale.nrw

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