Mein Recht

Abmahnungen von Rechtsanwälten im Namen der Musik,- Computerspiele-, Fotografie- oder Filmindustrie häufen sich derzeit. Darin wird Verbrauchern vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben, indem sie rechtswidrig, also ohne eine Erlaubnis des Rechtsinhabers, Dateien wie Musikstücke, Filme, Computerspiele oder Fotos im Internet in Tauschbörsen zum Herunterladen (Download) angeboten und/oder selbst heruntergeladen haben? Solche Anfragen häufen sich seit geraumer Zeit bei der Verbraucherzentrale in Trier.

Die Urheberrechtsinhaber dieser Werke, meistens große Unternehmen, gehen strikt gegen solche Urheberrechtsverletzungen vor und beauftragen ihre Anwälte, die angeblichen Rechteverletzer mittels eines Abmahnschreibens unter Fristsetzung abzumahnen. Oftmals drohen die Anwälte mit Schadenersatzforderungen im fünf- oder sogar sechsstelligen Bereich und machen Anwaltskosten von mehreren Hundert Euro oder mehr geltend. "Sollten Sie ein solches anwaltliches Abmahnschreiben erhalten haben, empfehlen wir Ihnen grundsätzlich, dieses nicht einfach zu ignorieren, sondern umgehend tätig zu werden", sagt Gudrun Hansen von der Verbraucherberatung Trier. Was zu unternehmen ist und worauf man achten soll, erläutert ein auf Urheberrecht spezialisierter Honoraranwalt der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz am 10. Januar um 15 Uhr im Rahmen einer Gruppenberatung in den Räumen der Verbraucherzentrale in Trier, Fleischstr. 77. Teilnahme ist kostenlos. Anmeldung unter Telefonnummer 0651/48802 oder per E-Mail an vb-tr@vz-rlp.de ist erforderlich. red

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