Bruchs Streich-Liste: Aus für zehn Verbandsgemeinden

Mainz · Die Pläne von Innenminister Karl Peter Bruch (SPD) zur Zusammenlegung von Verbandsgemeinden stoßen in der Region nicht auf einhellige Zustimmung. Sowohl TV-Leser als auch Kommunalpolitiker, die der Volksfreund befragt hat, sehen Bruchs Liste, die er am Donnerstag veröfffentlicht hatte, kritisch.

(fcg) Neun verbandsfreie Gemeinden und 32 Verbandsgemeinden (VG), bei denen das Ministerium einen "als vordringlich eingestuften Gebietsänderungsbedarf" sieht, stehen auf der Liste des Innenministeriums. Minister Bruch hält Zusammenschlüsse für angebracht, setzt aber zunächst darauf, dass sich die Kommunen freiwillig einen Partner ihrer Wahl suchen.

Fusionen werden anfangs mit einer "Hochzeitsprämie" von 150 Euro pro Einwohner der kleineren VG sowie mit lukrativen Förderungen von Infrastrukturprojekten versüßt. Ab 2014 soll es eine gesetzliche Regelung geben, die die Kommunen zur Kooperation verpflichtet.
Aus der Region Trier stehen folgende Verbandsgemeinden auf der Liste, deren Auflösung empfohlen wird (siehe Grafik): Kröv-Bausendorf, Manderscheid, Neumagen-Dhron, Thalfang (alle Kreis Bernkastel-Wittlich), Irrel, Kyllburg, Speicher (alle Eifelkreis Bitburg-Prüm), Hillesheim, Kelberg und Obere Kyll (alle Vulkaneifelkreis).

Die Kriterien sind neben der Einwohnerzahl (VG mindestens 12.000) die Zahl der Ortsgemeinden und die Gebietsgröße. Außerdem wurden landschaftliche Gegebenheiten, die Wirtschafts- und Finanzkraft sowie historische und religiöse Bindungen berücksichtigt. Die Ortsgemeinden sollen erhalten, Kreise nicht verändert werden. Verbandsgemeinden sollen nicht "zerteilt" werden.
Möglichst umfassend kooperieren sollen Verwaltungen mit Sitz in der gleichen Stadt, also etwa Trier und Trier-Land, Bitburg/Bitburg-Land und Wittlich/Wittlich-Land. Hier sei ein Zusammenwirken bei Bürgerbüros, bei Bauhöfen oder beim Einkauf erstrebenswert. Eine Änderung wird es auch bei hauptamtlichen Beigeordneten in VGen geben. Die bislang geltende Grenze von 15.000 Einwohnern, ab der die Hauptamtlichkeit möglich ist, soll auf 25.000 herauf gesetzt werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort