Der schwierige Weg, recht zu bekommen

Trier · Diesel-Fahrer können nicht so einfach vor Gericht ziehen und Händler oder Hersteller verklagen.

Trier Diesel-Fahrer sind verständlicherweise ziemlich sauer. Wegen des Abgas-Skandals hat ihr Auto deutlich an Wert verloren. Einige Besitzer von VW-Diesel-Autos haben gegen Händler geklagt und teilweise recht bekommen (der TV berichtete). Die Händler mussten die Autos, bei denen nachweislich Schummelsoftware eingebaut war, zurücknehmen und den Käufern den Restwert des Wagens erstatten.
Allerdings warnen Anwälte davor, bei anderen Herstellern von Diesel-Autos ähnlich zu verfahren. Eine Klage gegen Autobauer, bei denen nicht nachgewiesen ist, dass sie wissentlich eine Abschaltautomatik eingebaut haben, mit denen bei Abgas-Tests die Werte manipuliert werden, verspreche keinen Erfolg, sagt ein ADAC-Vertragsanwalt auf Anfrage unserer Zeitung. Bereits beim Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar Anfang des Jahres hatte Silvia Schattenkirchner, beim Automobilclub für Vertragsrecht zuständig, kritisiert, dass vom Diesel-Skandal betroffene Autofahrer in Deutschland von Politik und Behörden alleingelassen würden. Es bestehe für sie nur die Möglichkeit, selbst zu klagen und nicht - wie etwa in den USA - sich einer Sammelklage, also einer Klage in vergleichbarer Sache, anzuschließen. Die große Koalition hatte zu Beginn der Legislaturperiode vor vier Jahren vereinbart, das Verbrauchervertragsrecht entsprechend zu reformieren. Doch dazu ist es nicht gekommen. Daher sind derzeit mehrere Tausend Klagen von Autobesitzern vor deutschen Gerichten anhängig. Was dazu führt, dass einige Rechtsschutzversicherungen eine Kostenexplosion befürchten.
Das Problem für die Besitzer von Autos, in denen nachweislich Schummelsoftware eingebaut worden ist, besteht nach Ansicht des Passauer Rechtswissenschaftlers Thomas Riehm darin, dass sie ihre Ansprüche nur bis zu zwei Jahren nach Kauf des Wagens beim Händler oder Hersteller durchsetzen können. Ende des Jahres läuft die Frist für die meisten der Autos aus dem VW-Konzern ab. Anders sehe es aus, wenn einem Mitarbeiter des Autobauers eine durch die Staatsanwaltschaft verfolgte, strafrechtliche Verfehlung nachgewiesen werde könne, sagt Riehm. Wenn also etwa ein Mitarbeiter oder auch ein Vorstandsmitglied mit Vorsatz gehandelt und betrogen habe. Dann könne in bestimmten Fällen eine Haftung des Unternehmens eingeklagt werden.

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