Dritte Landeskirche bejaht evangelische Trauung für Homosexuelle

Berlin · Gemeinsam vor den Traualtar treten - das können schwule und lesbische Paare nun in der evangelischen evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz wie alle anderen. Es gibt aber auch eine umstrittene Ausnahmeregelung.

Gleichgeschlechtliche Paare können sich in der evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) künftig genauso trauen lassen wie Mann und Frau. Das hat die Synode am Samstag in Berlin mit großer Mehrheit beschlossen. Bisher war für schwule und lesbische Paare nur eine Segnung vorgesehen, ohne Eintragung ins Kirchenbuch oder Ringwechsel.

Die EKBO ist nach Hessen-Nassau und dem Rheinland die dritte evangelische Landeskirche in Deutschland, die sich für die Gleichstellung entscheidet. „Wir freuen uns über das sehr klare und sehr eindeutige Signal der Synode“, sagte Propst Christian Stäblein. Der Beschluss, der zum 1. Juli in Kraft tritt, sieht Ausnahmen vor: Ein Pfarrer und ein Gemeindekirchenrat können in konkreten, begründeten Einzelfällen eine Trauung ablehnen.

Bischof Dröge hatte vorab gesagt, für ihn gehöre es zur Freiheit des Einzelnen, solche Ausnahmen aus Gewissensgründen zuzulassen. Deutlich müsse aber sein, dass es begründete Ausnahmen seien. Die Trauung soll dann in einer anderen Gemeinde möglich sein. Ein Kirchenmitglied sagte bei der Debatte, die Regelung sei „eine große Kröte, die wir als Homosexuelle in der Kirche schlucken müssen“. Der Passus soll in fünf Jahren überprüft werden.

Bei der Entscheidung der Synode stimmten 91 Mitglieder für die Gleichstellung, 10 dagegen und 4 Mitglieder enthielten sich. Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist, dass das Paar auf staatlicher Seite schon eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen ist.

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