Handykarte gibt’s künftig nur gegen Ausweis

Berlin · Nach den Anschlägen in Paris und Brüssel einigten sich die Spitzen der Koalition im April auf Maßnahmen im Anti-Terrorkampf. Am Mittwoch hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) dem Kabinett nun den notwendigen Gesetzentwurf vorgelegt.

Berlin. Der Gesetzentwurf bringt Einschränkungen für alle Bürger mit sich. Zugleich präsentierte de Maizière einen Bericht zum Stand der Abschiebungen nicht anerkannter Asylbewerber.
Worauf müssen sich die Bürger einstellen?
Der Kauf einer Prepaid-Karte für ein Handy wird künftig deutlich schwerer. So will de Maizière eine Ausweispflicht einführen. Das heißt, ohne die Vorlage eines entsprechenden Dokuments gibt es keine Prepaid-Karte mehr. Kunden, die schon eine haben, müssen diese aber nicht erneut registrieren. Die Telekommunikationsanbieter sollen zudem eine Übergangsfrist von 18 Monaten bekommen, um ihre Prozesse an die neue Regelung anzupassen.
Warum greift der Innenminister zu diesem Mittel?
Zwar müssen Anbieter bereits heute Daten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum von Prepaid-Kunden erheben. Die Prüfung der Identität funktioniert aber offenkundig nicht. "Sie können heute unter dem Namen Donald Duck ein Prepaid-Handy kaufen", so de Maizière. Polizei und Geheimdienste beklagen, dass Terrorverdächtige und Kriminelle solche Handy-Karten bislang anonym nutzen können.
Was soll bei den Behörden besser werden?
Vor allem die Kommunikation der Sicherheitsdienste unterein ander. Nach den Terroranschlägen war vielfach kritisiert worden, dass der Info-Austausch europaweit nicht richtig funktioniert. Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll daher gemeinsame Dateien mit "wichtigen ausländischen Nachrichtendiensten" aus EU- oder Nato-Ländern einrichten und betreiben können.
Dadurch soll das Amt mehr Erkenntnisse über Terrorverdächtige und ihre Reisebewegungen bekommen. "Wenn sich internationale Terroristen mitein ander vernetzen, dann müssen sich auch Sicherheitsbehörden besser als bisher miteinander vernetzen. Wissen ist Macht", betonte de Maizière.
Welche Befugnisse erhält die Bundespolizei?
Bundeskriminalamt und die Polizeien der Länder dürfen schon lange verdeckte Ermittler gegen die Organisierte Kriminalität oder den Drogenhandel einsetzen. Das soll künftig auch der Bundespolizei erlaubt werden, um an sicherheitsrelevante Erkenntnisse zu gelangen. De Maizière will den Beamten damit vor allem bessere Möglichkeiten zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität einräumen.
Wie stellt sich die Lage bei den Abschiebungen dar?
Die bisherige Entwicklung seit Jahresbeginn sei "gut, aber noch nicht gut genug", meinte de Maizière. Bis Ende April wurden 9280 Asylbewerber aus Deutschland abgeschoben, weitere 20 197 kehrten freiwillig in ihre Herkunftsstaaten zurück. Ausreisepflichtig waren Ende März 219 241 Personen, wobei etwa 168 000 von ihnen zumindest vor übergehend eine Duldung besaßen.
Der Minister bemängelt unter anderem, dass die zuständigen Länder zu wenig Personal bei den Ausländerbehörden einsetzen und Tempo bei den Abschiebungen missen lassen. Die Länder wiesen die Kritik gestern als unberechtigt zurück.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort