Im Namen des Volkes?

Man kann der für den Bungee-Prozess zuständigen Kammer gewiss nicht vorwerfen, nicht alles unternommen zu haben, um Licht ins Dunkel des tragischen Dauner Kirmesunfalls zu bringen: Dutzende Zeugen wurden befragt, daneben mehrere Sachverständige.

Und sogar den Chef der österreichischen Herstellerfirma des "Todeskatapults" ließ das Gericht "einfliegen". Danach stand fest: Eine letztlich explosive Mixtur aus menschlichem Leichtsinn und schlampigen Sicherheitsvorkehrungen ist schuld am Tod einer 14-jährigen Dauner Schülerin. Bis dahin hatte das vierköpfige Trierer Gericht unter seinem Vorsitzenden Richter Rolf Gabelmann einen guten Job gemacht. Blieb eine Antwort auf die Frage der Sühne. Wie sind die Schausteller zu bestrafen, die eine Mitverantwortung daran tragen, dass ein junges Mädchen nicht mehr lebt und ihre beste Freundin wohl Zeit ihres Lebens traumatisiert sein wird? In diesem Punkt bestätigte die Kammer leider das gängige Vorurteil, wonach Eigentumsdelikte in Deutschland härter bestraft werden als "Angriffe" auf Leib und Leben. Trierer Urteile aus den letzten Monaten sprechen da Bände: Fünf Jahre gab's für einen Bankräuber, ebenfalls fünf für einen Einbrecher und dreieinhalb für einen Cannabis-Gärtner. Angesichts dessen muten die Bewährungsstrafen gegen die fünf Schausteller fast schon wie eine bevorzugte Behandlung an. Auch das "Bungee-Urteil" wurde im "Namen des Volkes" gesprochen. Würde sich die Kammer einmal im Volk umhören, dürfte sie Schwierigkeiten haben, Fürsprecher zu finden. r.seydewitz@volksfreund.de

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