Online-Vermietungen Wohnungsnot in Städten – Rheinland-Pfalz geht mit Gesetz gegen Onlineportale wie Airbnb vor

Trier/Mainz · Städte und Gemeinden sollen bald mit Hilfe von Satzungen die Zweckentfremdung von Wohnraum verbieten können. Es drohen Strafen von bis zu 50 000 Euro. Gilt das bald auch in Trier?

Wohnungsnot in Städten – Rheinland-Pfalz geht mit Gesetz gegen Onlineportale wie Airbnb vor
Foto: dpa/Jens Kalaene

Wer in rheinland-pfälzischen Großstädten wie Trier, Mainz und Koblenz leben will, erlebt oft eine zähe Suche nach einer Wohnung. Oberbürgermeister prangern immer häufiger an, dass viele Privatleute und Investoren Immobilien nur nutzen, um Touristen darin wohnen zu lassen und Kasse zu machen. Das verschärfe die Wohnungsnot. Nun will das Land den Kommunen erlauben, Online-Portalen wie Airbnb einen Riegel vorzuschieben, auf denen Nutzer solche Angebote zur Untermiete schalten.

Nach Informationen unserer Zeitung legt Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) dem Kabinett am Dienstag einen Gesetzesentwurf vor, der es Städten und Gemeinden ermöglicht, die Zweckentfremdung von Wohnraum über Satzungen zu verbieten. Das diene der „Erhaltung des Wohnraumangebots in Gebieten, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist und in denen dem Wohnraummangel nicht mit anderen zumutbaren Mitteln in angemessener Zeit abgeholfen werden kann“, heißt es in der Ministerratsvorlage, die dem TV vorliegt.

Kommunen sollen selbst entscheiden, ob sie von dem Gesetz Gebrauch machen, weil sie die örtlichen Verhältnisse besser kennen. Wo unter anderem Wohnraum länger als zwölf Wochen im Jahr genutzt werde, um Touristen zu beherbergen, könnten Kommunen danach einschreiten. Zweckentfremdung sei es auch, wenn mehr als die Hälfte des Wohnraums gewerblich genutzt werde oder Wohnungen länger als sechs Monate im Jahr leer stehen. Wer ohne Genehmigung gegen Satzungen verstößt, dem droht eine Geldbuße von bis zu 50 000 Euro.

Angeschoben hat das Gesetz der Trierer SPD-Landtagsabgeordnete Sven Teuber. „Ich will die Entwicklung von Portalen wie Airbnb nicht verteufeln, aber das Wachstum ist so rasant, dass wir irgendwann über ein Gesetz eingreifen müssen, bevor es zu spät ist", sagt er. Teuber ergriff die Initiative im Land, weil Städte über Wohnungsnot und Gastronomen über Wettbewerbsnachteile klagten, wie er sagt. Durchläuft das Gesetz den Mainzer Landtag, will sich der SPD-Politiker in Trier nach der Kommunalwahl für eine Experten-Anhörung einsetzen, um eine Satzung zu schmieden, die der Situation in der Stadt gerecht werde.

Die Trierer Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Elvira Garbes (Grüne) sagt, sie halte es "grundsätzlich für unvertretbar", ganze Wohnungen ausschließlich Touristen zu überlassen. Ihre Einwände: Nachbarn seien ständig mit Personen konfrontiert, die sie nicht kennen. Das Wohnen werde unangenehm, weil vorübergehende Mieter sich oft nicht an Hausregeln und Ruhezeiten hielten. Der Wohnraum werde verknappt, weil dieser Menschen nicht zur Verfügung stünde, die eine Wohnung suchen. Weniger kritisch sieht es Garbes, Touristen die eigene Wohnung nur für wenige Wochen im Jahr zu überlassen.

Wie hoch der Anteil an Wohnungen ist, die dauerhaft zweckentfremdet werden, weiß die Stadt Trier nicht. Weil Angaben fehlen, gehen weltweit immer mehr Städte gegen Portale wie Airbnb vor. Paris will das Internetportal für jede vermietete Wohnung zur Kasse bitten, die nicht registriert ist.

Eine Studie im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums wiederspricht wiederum den Ängsten, die mit den Internet-Anbietern verbunden sind. Das Institut der deutschen Wirtschaft fand heraus, dass es im Jahr 2016 nur 2420 ganze Unterkünfte gab, die an mehr als 182 Nächten gebucht worden seien - 0,04 Prozent des deutschen Wohnungsbestandes. Ein systematischer Wohnraumentzug durch die so genannte Sharing Economy sei „nicht nachweisbar“.

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