Prozess Gericht bietet Ex-LBM-Mitarbeiter Deal an

Trier · Prozess wegen Untreue vor dem Trierer Landgericht: Einem ehemaligen Beschäftigten des Landesbetriebs Mobilität und seiner Frau drohen Haftstrafen. Bei einem Geständnis könnten sie vergleichsweise milde ausfallen.

 Vor dem Trierer Landgericht müssen sich ein früherer LBM-Mitarbeiter  und seine Frau verantworten. Das Paar soll die Behörde bei der Genehmigung von Spezialtransporten um Einnahmen gebracht haben.

Vor dem Trierer Landgericht müssen sich ein früherer LBM-Mitarbeiter  und seine Frau verantworten. Das Paar soll die Behörde bei der Genehmigung von Spezialtransporten um Einnahmen gebracht haben.

Foto: picture alliance / Erwin Scheria/Erwin Scheriau

Der erste Verhandlungstag beginnt zäh. Staatsanwalt Ole Nannen verliest zunächst einmal 45 Minuten lang die Anklageschrift. 149 Anklagepunkte enthält sie. Jeder einzelne wird, so verlangt es die Strafprozessordnung, einzeln vorgetragen. Das ist nicht nur für den Staatsanwalt ermüdend, der sichtlich bemüht ist, den Prozessauftakt vor dem Trierer Landgericht insgesamt dennoch möglichst schnell über die Bühne zu bringen.

Auf der Anklagebank sitzen ein 50-jähriger ehemaliger Mitarbeiter des Landesbetriebs Mobilität (LBM) in Koblenz und seine drei Jahre ältere Ehefrau. Den beiden wird vorgeworfen, die Behörde um Einnahmen von 179 000 Euro gebracht zu haben.

Der Vorwurf gegen den Ex-Regierungsinspektor, der in der Außenstelle Trier der Koblenzer LBM-Zentrale gearbeitet hat, lautet: Er soll Gebühren für die Genehmigung von Spezialfahrzeugen etwa mit Überbreite oder besonderen Aufbauten zu niedrig angesetzt haben. Die Aufträge für die Genehmigungsanträge sollen von einer Servicefirma gekommen sein, die seine Frau 2012 gegründet hat. Diese wiederum soll den Auftraggebern, und zwar Fahrzeugherstellern unter anderem aus Luxemburg und Belgien, pauschal Kosten für die Anträge beim LBM in Rechnung gestellt haben, ohne konkret die einzelnen Punkte und auch die Gebühren aufzulisten.

Offenbar wurden auf diese Weise  in der Zeit von Ende 2012 bis Frühjahr 2014 von den Fahrzeugherstellern höhere Genehmigungsgebühren verlangt, als von dem nun angeklagten Ex-LBM-Mitarbeiter verlangt worden sind. Dabei hätte er durchaus höhere Gebühren fordern können. Denn, so hat sein Verteidiger Harald Bartos vor Prozessbeginn erläutert, die Gebührenordnung des LBM erlaube einen Spielraum bei der Festlegung.

Weil die Behörde aber der Überzeugung ist, dass der seit dem Jahr 2017 wegen gesundheitlicher Probleme in Pension befindliche Mann und seine Frau die Differenz zwischen den erhobenen und den eigentlich erforderlichen Gebühren, eben jene 179 000 Euro, eingestrichen haben sollen, ist er wegen Untreue angeklagt. Seine Frau wegen Beihilfe.

Als Richter Peter Egnolff den gebrechlich wirkenden Mann zu seinen Personalien fragt, ist dieser kaum zu verstehen. Er spricht leise, macht einen nervösen Eindruck. Auch seine Frau, die mittlerweile als Pflegerin in Luxemburg arbeitet, wirkt sehr angekratzt. Werden die beiden verurteilt, stehen die dreifachen Eltern vermutlich vor dem finanziellen Ruin. Denn das Geld wird dann eingezogen.

Und nach dem ersten Prozesstag sieht es so aus, als drohe ihnen ein Urteil. Denn nach der Anklageverlesung bittet Andreas Ammer, Verteidiger der Frau, um ein sogenanntes Rechtsgespräch. Über eine Stunde verhandeln Gericht, Staatsanwalt und die beiden Anwälte hinter verschlossener Tür.

Als Richter Egnolff zwei Stunden später, nachdem die Anwälte das Ergebnis des Gesprächs mit den beiden Angeklagten besprochen haben, den sogenannten Deal verkündet, ist klar, dass das Ehepaar wohl nicht um eine Strafe herumkommt.

Verteidiger Bartos hatte vor Beginn des Prozesses argumentiert, dass seinem Mandanten strafrechtlich nichts vorzuwerfen sei, da er sich bei der Gebührenfestsetzung im Rahmen des vom LBM vorgegebenen Rahmen bewegt habe. Das sieht das Gericht aber offenkundig anders.

Für den Fall, dass beide Angeklagte ein „voll umfängliches“ Geständnis ablegten und die Berufung in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, bei dem es um Forderung des LBM über die  179 000 Euro geht, zurücknähmen, werde der Mann zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt und die Frau zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten. Ein Teil der Strafe, so der Richter, könne erlassen werden, weil das Verfahren sich seit fast drei Jahren hinziehe.

 ARCHIV - ILLUSTRATION - Ein rund 260 Tonnen schwerer Spezialtransport fährt am 06.08.2013 in Grohnde (Niedersachsen) hinter absichernden Polizeifahrzeugen. Statt der Polizei sollen in Zukunft in Nordrhein-Westfalen vermehrt Privatunternehmen Schwertransporte begleiten. «Dadurch werden bei der Polizei wichtige Ressourcen frei», sagte Innenminister Jäger (SPD) am Mittwoch in Köln. Foto: Holger Hollemann/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++ | Verwendung weltweit

ARCHIV - ILLUSTRATION - Ein rund 260 Tonnen schwerer Spezialtransport fährt am 06.08.2013 in Grohnde (Niedersachsen) hinter absichernden Polizeifahrzeugen. Statt der Polizei sollen in Zukunft in Nordrhein-Westfalen vermehrt Privatunternehmen Schwertransporte begleiten. «Dadurch werden bei der Polizei wichtige Ressourcen frei», sagte Innenminister Jäger (SPD) am Mittwoch in Köln. Foto: Holger Hollemann/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++ | Verwendung weltweit

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Egnolff gestand den Angeklagten zu, sich noch einmal ausführlich mit ihren Verteidigern zu beraten. Der Prozess soll am kommenden Mittwoch fortgesetzt werden. Ob es dann zur Urteilsverkündung kommt, ist noch unklar.

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