Corona-Pandemie Trotz fallender Infektionszahlen - Das bedeutet die Ausgangssperre im Eifelkreis

Update | Bitburg · Landrat Joachim Streit wollte es vermeiden, das Land besteht wegen anhaltend hoher Inzidenzwerte aber darauf: Von 21 bis 5 Uhr geht im Eifelkreis ab Freitag nichts mehr. Was Sie jetzt wissen müssen:

 Stopp: Der Eifelkreis verschärft die Notbremse. Ab Freitag gilt auch eine Ausgangssperre.

Stopp: Der Eifelkreis verschärft die Notbremse. Ab Freitag gilt auch eine Ausgangssperre.

Foto: dpa/Daniel Karmann

Die Zahlen sinken nicht wie erhofft. Seit dem Corona-Ausbruch in der Kunstgießerei Plein in Speicher hatte der Eifelkreis sieben Tage in Folge Inzidenzwerte über 100. Deshalb hat der Kreis gleich nach Ostern die Notbremse gezogen und am Dienstag in einer Allgemeinverfügung strengere Maßnahmen angeordnet (der TV berichtete). Dem nicht genug: Nun kommt noch eine Ausgangssperre hinzu.

Zwar ist die Inzidenz am Donnerstag erstmals wieder unter 100 – auf 89 – gefallen. Aber: Erst, wenn dieser Wert sieben Tage in Folge unter 100 liegt, werden die Beschränkungen samt der Ausgangssperre aufgehoben.

Die Ausgangssperre gilt ab Freitag, 9. April, bis vorerst einschließlich Sonntag, 11. April. Grund für dieses Datum: Am Montag soll in Rheinland-Pfalz eine neue Allgemeinverfügung erlassen werden. Inhalt: noch offen. An diese müsste sich dann wieder der Kreis anpassen.

Fest steht: Von Freitag bis Sonntag gilt die Ausgangssperre auf jeden Fall. Das bedeutet: Zwischen 21 und 5 Uhr darf keiner sein Haus verlassen – auch nicht zum einsamen Spaziergang. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist in diesem Zeitraum komplett untersagt. Auch Supermärkte schließen um 21 Uhr. Tankstellen dürfen weiterhin rund um die Uhr öffnen, damit die Versorgung mit Kraftstoffen, unter anderem auch für Rettungsdienste, Polizei oder Feuerwehr sichergestellt werden kann.

Es gibt auch Ausnahmen, allerdings nur mit triftigem Grund – etwa, wenn jemand im Krankenhaus oder Pflegeheim Nachtschicht hat. Zudem ist es erlaubt, den Lebenspartner  sowie Verwandte in erster Linie – Eltern, Kinder und Geschwister –  zu besuchen. Und natürlich werden medizinische Notfälle, ob Tier oder Mensch, behandelt. Glücklich, wer einen Hund hat: Der darf, wenn das Tier mal muss, auch nach 21 Uhr noch raus.

Die zusätzliche Einschränkung hätte Landrat Streit den Menschen gerne erspart. Er findet die Ausgangssperre mit Blick auf das aktuelle Pandemie-Geschehen im Kreis nicht geeignet, um Infektions-Herde einzudämmen: „Vorwiegend hat der Ausbruch in der Verbandsgemeinde Speicher zu dem enormen Anstieg der Fallzahlen geführt. Betrachte man die übrigen Gebiete, würde die Inzidenz im Eifelkreis unter 90 liegen, argumentiert Streit. Nun aber sei er daran gebunden, die Muster-Allgemeinverfügung vollständig durchzusetzen.

Damit geht im Eifelkreis, wo ja bereits seit Mittwoch strengere Regeln gelten, so gut wie gar nichts mehr. In Geschäfte, die nicht der täglichen Versorgung dienen, dürfen Kunden nur mit Termin und nur alleine oder mit Menschen des gleichen Haushalts, und Treffen sind auch nur noch mit maximal einem anderen Menschen aus einem anderen Haushalt erlaubt.

Liebe Leserin, lieber Leser, aufgrund der Ausgangssperre kann es zu Verzögerungen bei der Auslieferung der gedruckten TV-Version kommen. Wir danken für Ihr Verständnis!

Den vollständigen Wortlaut der Allgemeinverfügung gibt es auf der Homepage der Kreisverwaltung unter
www.bitburg-pruem.de

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