Finanzen Unternehmen können Hochwasser-Soforthilfe beantragen – So funktioniert’s im Eifelkreis

Bitburg/Mainz · Unternehmen, die durch das Hochwasser Schäden zu verzeichnen haben, können Soforthilfen beantragen. Wir erklären, wie das im Eifelkreis Bitburg-Prüm funktioniert.

Das große Aufräumen nach dem Hochwasser in der Eifel
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Das große Aufräumen nach der Flut in der Eifel

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Foto: Uwe Hentschel

Das Land Rheinland-Pfalz hat Soforthilfen für vom Hochwasser betroffene Unternehmen beschlossen, die durch die Unwetterkatastrophe im Juli 2021 (insbesondere am 14./15. Juli 2021) einen Elementarschaden erlitten haben. Unter die Schäden fallen Schäden durch Hochwasser sowie Schäden durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser, überlaufende Regenwasser- und Mischkanalisation und die Folgen von Hangrutsch, soweit sie jeweils unmittelbar durch die Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 verursacht worden sind oder in einem kausalen Zusammenhang stehen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Angehörigen Freier Berufe und selbstständig Tätigen sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft. Anträge sind bis zum 31. August einzureichen.

Die Soforthilfe wird als Pauschale in Höhe von 5000 Euro pro Unternehmen ausgezahlt. Die „Soforthilfe Unternehmen“ wird ohne umfangreiche Prüfung gewährt. Es genügt der glaubhafte Nachweis, dass die Betriebsstätte im unmittelbaren Hochwasserschadensgebiet liegt und dass dem Antragsteller oder der Antragstellerin ein Schaden von mindestens 5.000 Euro an dieser Betriebsstätte nach Abzug der zu erwartenden Versicherungsleistungen entstanden ist. Die Betriebs- bzw. Produktionsstätte muss räumlich getrennt von Wohnbereichen sein.

Antrag auf Soforthilfe im Eifelkreis: So funktioniert es

Die Soforthilfe wird für vom Hochwasser betroffene Unternehmen im Eifelkreis Bitburg-Prüm durch die Kreisverwaltung ausgezahlt. Anträge können ab sofort eingereicht werden. Die vom Land vorgegebenen Antragsmuster können direkt über die Internetseite der Kreisverwaltung unter: https://bitburg-pruem.de/link/soforthilfeunternehmer heruntergeladen werden; ebenso die „Richtlinie für die Gewährung von Soforthilfen für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Angehörigen Freier Berufe und selbstständig Tätiger sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft (Soforthilfe Unternehmen RLP 2021) des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau“. Weiterhin hat das Ministerium eine FAQ-Liste zu den Soforthilfen Unternehmen Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt. Antragsunterlagen können ebenfalls telefonisch angefordert werden.

Für Fragen steht das Bürgertelefon zur Verfügung. Anfragen können ebenfalls per E-Mail eingereicht werden:

Bürgertelefon:

Tel. 06561-15 5555

Erreichbarkeit:

Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr

Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr

(ct)
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