Finanzen Versicherungen, Vereine & Co.: Hier erhalten Hochwasser-Opfer Hilfe und Beratung

Trier · Nur jedes dritte Haus in Rheinland-Pfalz ist gegen Unwetterschäden versichert. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz fordert, eine Versicherungspflicht auf den Weg zu bringen. Zahlreiche Initiativen, etwa von Gewerkschaften, bieten den Geschädigten Hilfe an.

 Nach einer Überflutung muss das Wasser so schnell wie möglich aus dem Gebäude raus, um Folgeschäden zu vermeiden. Wohl dem, der sich frühzeitig um einen Versicherungsschutz gekümmert hat.

Nach einer Überflutung muss das Wasser so schnell wie möglich aus dem Gebäude raus, um Folgeschäden zu vermeiden. Wohl dem, der sich frühzeitig um einen Versicherungsschutz gekümmert hat.

Foto: dpa-tmn/Roberto Pfeil

VERBRAUCHERSCHUTZ „Es scheint, als würden die Deutschen ihre Autos besser absichern als ihre Häuser.“ Michael Wortberg, Referent für Versicherungsfragen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist ein wenig verzweifelt angesichts der aktuellen Versicherungssituation der Menschen im Land. „Die Versicherungsdichte in der Gebäudeversicherung in Rheinland-Pfalz ist in den letzten Jahren gerade mal von 18 auf 33 Prozent gestiegen“, sagt er. Dabei sei die KFZ-Kasko-Versicherung häufig um ein Mehrfaches teurer als die Elementarklausel für ein Wohnhaus. Auffällig sind auch die großen regionalen Unterschiede: In Baden-Württemberg – wo die Elementarversicherung ehedem für Hausbesitzer verpflichtend war – sind 94 Prozent der Gebäude elementarversichert, in Bremen dagegen nur gut ein Fünftel.

Angesichts der Schäden durch die jüngste Flutkatastrophe in der Eifel wird für den Experten deutlich, wie wichtig eine Versicherung gegen Elementarschäden ist. Seit Jahren macht die Verbraucherzentrale regelmäßig darauf aufmerksam. „Doch passiert ist wenig.“ Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale seien nur ganz wenige Versicherungsgesellschaften bereit, Häuser in Risikogebieten abzusichern. Das hat die Verbraucherzentrale zuletzt in ihrem Marktcheck von Herbst 2020 festgestellt (www.verbraucherzentrale-rlp.de/marktcheck-elementarschaden-2020).

Wortberg ist sicher: „Wenn jeder Hauseigentümer sein Gebäude gegen die Unwetterschäden versichern müsste, wären die Preise bei Millionen von Verträgen in einer Solidargemeinschaft ebenso wie in der KFZ-Versicherung bezahlbar, und auch bei Großschäden könnte allen geholfen werden, ohne dass mit viel Aufwand Hilfsaktionen aus Steuergeldern ins Leben gerufen werden müssten.“ Die Verbraucherzentrale fordert daher die Politik erneut auf, eine Versicherungspflicht für Elementarschäden für alle Gebäude einzuführen. Das Argument der Wirtschaft, ein solches System sei nicht finanzierbar, hält Versicherungsexperte Wortberg für nicht stichhaltig: „Selbst in einem so kleinen Land wie der Schweiz funktioniert diese Versicherungspflicht seit über 80 Jahren.“

Für Menschen aus den Flutregionen bietet die Verbraucherzentrale eine kostenlose Hotline zur Elementarschadenversicherung: 06131-2848868 (montags und donnerstags von 10 bis13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr)

Hotline zu Hilfsangeboten und Vertragsangelegenheiten montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr unter 06131-2848120.www.verbraucherzentrale-rlp.de/hochwasserschaden plus Leitfaden zur Elementarschadenversicherung.

VERSICHERUNGEN

Eine Pflicht für Elementarschadenversicherungen lehnt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV ab. In manchen Gegenden seien die Policen weniger dringlich, da die Wahrscheinlichkeit von Hochwasser dort gering ist. Andere gefährdete Lagen wie an Flüssen ließen sich dagegen kaum versichern. Zur Frage, ob nach der Flut Elementarschadenpolicen teurer werden könnten, halten sich die Anbieter bislang zurück. Für eine Antwort sei es noch zu früh.

Die Beiträge zu Elementarschadenversicherungen sind abhängig von der Wahrscheinlichkeit für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen. Grundlage dafür ist ein brancheneigenes vierstufiges Geoinformationssystem zur Einschätzung von Naturgefahren. Die starken Gewitter der vergangenen Jahre und die folgenden spontanen Sturzfluten haben aber auch Straßen und Orte getroffen, die als weitgehend überschwemmungssicher galten. Nach neuesten Schätzungen geht der GDV von Schäden von bis zu 5,5 Milliarden Euro aus.  

Nach der Flutkatastrophe verzeichnen Versicherungen bereits ein deutlich höheres Interesse an Elementarschadenversicherungen, berichten einige der größten Gesellschaften wie die Allianz Deutschland, die Ergo-Versicherung in Düsseldorf, die HDI oder die Debeka aus Koblenz. Auch bei der Provinzal Rheinland sei die Zahl der Anfragen und Anträge seit der Flut deutlich gewachsen. Bestehende Verträge würden entsprechend erweitert. Allerdings ist dies laut Experten nach Naturkatastrophen ein „normales Geschehen“, während vorherige Hinweise auf die Option der Schadensabsicherung oft wenig wahrgenommen worden seien. „Kurz nach einer Naturkatastrophe ist die Aufmerksamkeit hoch“, sagt auch ein Sprecher der mit den Sparkassen kooperierenden Versicherungskammer. Viele Kunden hätten Elementarversicherungen trotz der steigenden Risiken im Zuge des Klimawandels bislang jedoch abgelehnt, stellt die HUK-Coburg fest. Angesichts der Flut habe sich hier etwas geändert. Die R+V hat schon länger eine höhere Versicherungsnachfrage für weitere Naturgefahren beobachtet.

GEWERKSCHAFTEN

Interessant für vom Hochwasser betroffene Gewerkschaftsmitglieder ist das Angebot der IG Metall und der Dachorganisation DGB. Laut IG Metall-Bevollmächtigtem für die Region Trier, Christian Z. Schmitz, zahlt die IG Metall ihren Mitgliedern seit 2017 auch bei Naturkatastrophen eine kleine Notfallunterstützung. Voraussetzung:  ein Jahr oder länger Mitgliedschaft. Die Notfallunterstützung steigt in den Stufen der Schadenssumme von 500 bis 1000 Euro. Und dies zusätzlich zu einer abgeschlossenen privaten Elementarversicherung. Für schwere Fälle (Schadenssumme mehr als 20 000 Euro) gibt es zusätzlich 500 Euro durch den DGB und den Verein „Gewerkschaften helfen” .

VEREINE

Wer als Verein Hochwasseropfern helfen will, kann Soforthilfen bis 5000 Euro im Rahmen von Spendenaktionen ohne weitere Prüfung an die betroffenen Menschen auszahlen. Laut dem Landesamt für Steuern gibt es vom Finanzministerium Sonderregelungen. Danach dürfen als gemeinnützig anerkannte Körperschaften Spenden zur Hilfe für die Flutopfer auch annehmen und Spendenbescheinigungen ausstellen, wenn sie nach ihrer Satzung keine mildtätigen Zwecke verfolgen. Auch Sport-, Musik- oder Brauchtumsvereine können Geld- oder Sachspenden mit dem ausdrücklichen Zweck „Flutopfer Soforthilfe“ annehmen, obwohl dies nicht ihrem Satzungszweck entspricht. Die Spenden dürfen aber nur den von der Flut selbst und unmittelbar Betroffenen zugutekommen. Zudem sind Zuwendungen nur bis zu der Höhe zulässig, wie der Schaden von dem Flutopfer selbst zu tragen ist. Eine Prüfung der Hilfsbedürftigkeit ist nicht erforderlich.

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