"Genehmigung unwahrscheinlich"

Trier/Badem · Standortpolitik ist einer der Tätigkeitsbereiche der Industrie- und Handelskammer (IHK) Trier, die sich für möglichst gute Standortbedingungen für die gewerbliche Wirtschaft einsetzt. Der TV hat mit dem zuständigen IHK-Geschäftsführer über das geplante Projekt in Badem gesprochen.

Trier/Badem. Matthias Schmitt ist Geschäftsführer des Bereichs Standortpolitik und Unternehmensförderung bei der IHK Trier. Im Gespräch mit dem TV hat er die Erfolgsaussichten der Munitor-Pläne bewertet.
Herr Schmitt, was halten Sie von den Plänen des Projektentwicklers, am IGZ Badem, also auf der grünen Wiese, ein Fachmarktzentrum bauen zu wollen?
Schmitt: Diese Planungen waren mir bisher noch nicht bekannt. Grundsätzlich lehnt die IHK Trier jedoch großflächige Ansiedlungen mit innenstadtrelevanten Sortimenten auf der grünen oder grauen Wiese ab, da diese häufig schädliche Auswirkungen auf die Innenstädte haben, deren Attraktivität es als übergeordnetes Gut zu schützen gilt.

Hat denn so ein Zentrum zwingend negative Auswirkungen auf die umliegenden Städte, oder könnte es nicht auch das Angebot beispielsweise von Bitburg und Wittlich ergänzen?
Schmitt: Eine Ansiedlung in der genannten Größenordnung kann sich nach meiner Einschätzung nicht aus dem ländlichen Kaufkraftpotenzial der Umgebung tragen, sondern würde substanzielle Umsätze aus den Innenstädten der umliegenden Grund- und Mittelzentren - gegebenenfalls sogar aus dem Oberzentrum Trier - abziehen. Dies ist raumordnerisch und städtebaulich nicht wünschenswert.

Stichwort Raumordnung: Welche raumordnerischen Kriterien muss das Projekt erfüllen, die dann im Zielabweichungsverfahren überprüft werden?
Schmitt: Eine solche Ansiedlung kann nicht einfach im Gewerbegebiet einer kleineren ländlichen Gemeinde erfolgen, sondern muss raumordnerischen Vorgaben aus dem Landesentwicklungsprogramm IV genügen. Dazu gehört beispielsweise wie schon erwähnt, dass so ein Projekt keine negativen Auswirkungen auf die umliegenden Städte haben darf, also nicht zu viel Kaufkraft beispielsweise aus Bitburg abziehen darf.
Außerdem muss das sogenannte Zentralitätsgebot beachtet werden, nach dem Projekte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 2000 Quadratmetern in einem Mittelzentrum wie beispielsweise Bitburg oder Wittlich oder sogar einem Oberzentrum wie Trier angesiedelt werden sollen. Zudem gibt es auch noch das Integrationsgebot, nach dem Einzelhandel mit innenstadtrelevantem Sortiment in einem sogenannten zentralen Versorgungsbereich, also in der Regel in der Innenstadt, angesiedelt werden soll. Daher halte ich eine Genehmigung im Rahmen eines Zielabweichungsverfahren für sehr unwahrscheinlich. neb

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort