Knöllchenfälscher: Oberverwaltungsgericht bestätigt Rauswurf

Koblenz/Bitburg · Ein Polizist, der Knöllchen fälscht, hat im Polizeidienst nichts verloren. Das hat am Donnerstag das Koblenzer Oberverwaltungsgericht entschieden und damit den Rauswurf eines Eifeler Beamten für rechtmäßig erklärt.

 Knöllchen. (Symbolbild)

Knöllchen. (Symbolbild)

Foto: Archiv

(sey) Der bis zu seiner Suspendierung vor drei Jahren im Raum Bitburg eingesetzte Polizist wird demnach nie wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren. Denn das Urteil des fünfköpfigen Dritten Senats ist rechtskräftig, sagte ein Sprecher des Gerichts dem Tirerischen Volksfreund.

Der 51-jährige Beamte hatte in zwei Fällen bei Kontrollen von LKW-Fahrern ein Bußgeld kassiert und den vermeintlichen Verkehrssündern dafür gefälschte Knöllchen ausgestellt. Das Geld behielt der Polizist für sich.

Der Schwindel flog auf, der Polizist wurde vom Bitburger Amtsgericht wegen Betrugs zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Das aber war noch nicht alles. Das Land als Arbeitgeber des Polizisten klagte vor dem Trierer Verwaltungsgericht auf Entfernung des Beamten aus dem Dienst. Zu Recht, befanden Anfang August die Trierer Richter. Dieser Ansicht schlossen sich im gestrigen Berufungsverfahren auch die Richter des Koblenzer Oberverwaltungsgerichts (OVG) an. Es handele sich um eine Dienstpflichtverletzung im Kernbereich der Tätigkeit eines Polizisten, sagte ein OVG-Sprecher.

Der Anwalt des Polizisten hatte argumentiert, der Beamte habe zur Tatzeit unter schweren Depressionen gelitten und sei schuldunfähig gewesen. Dafür gebe es keine Anhaltspunkte, meinten die Koblenzer Richter.

Dem aus dem Dienst entfernten Polizisten droht nun auch der Verlust seiner Pensionsansprüche. Er wird nach Angaben einer Polizeisprecherin zwar in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert – allerdings nur mit den Arbeitgeberanteilen des jeweiligen Bruttolohns.

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