Neues Gesetz

LUXEMBURG. (red) Ein neues Gesetz zur Arbeitnehmerentsendung in Luxemburg schreibt vor, dass ausländische Unternehmen ab sofort einen so genannten "Mandataire" bestimmen müssen.

Jedes ausländische Unternehmen, das keinen Sitz in Luxemburg hat und das einen oder mehrere Arbeitnehmer nach Luxemburg entsendet, muss ab sofort einen "Mandataire", einen gesetzlichen Vertreter mit Wohnsitz im Großherzogtum, bestimmen. Dabei kann es sich um eine Gesellschaft mit Sitz in Luxemburg oder um eine dort wohnhafte Privatperson handeln. Denkbar sind auch Kunden oder Bauherren. Dem Mandataire müssen sämtliche Dokumente über die jeweiligen Mitarbeiter, die in Luxemburg arbeiten, vorgelegt werden. Diese müssen von der luxemburgischen Arbeitsinspektion jederzeit abrufbar sein. Eine Liste der benötigten Unterlagen gibt es im Internet unter www.hwk-trier.de, Webcode "mandataire", oder bei der Hwk, Michèle Kaesler, Telefon 0651/207-107, E-Mail: mkaesler@hwk-trier.de. Außerdem muss die Arbeitsinspektion in Luxemburg bei jedem Auftrag, der die Entsendung von Mitarbeitern beinhaltet, im Voraus per Einschreiben mit Empfangsbestätigung über die Daten des Mandataire sowie die Arbeiten und die entsendeten Arbeitnehmer informiert werden. Die Adresse der Arbeitsinspektion lautet: Inspection du Travail et des Mines, 26, rue Zithe, B.P. 27, L-2010 Luxembourg, Telefon 00352-4786145.

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