Nun sind die Koblenzer Richter am Zug

Kyllburg/Bitburg · Ist der Fusionsvertrag zwischen den Verbandsgemeinden Kyllburg und Bitburg-Land rechtmäßig zustande gekommen oder nicht? Das Verwaltungsgericht in Trier hatte in einer Eilentscheidung den Antrag der Stadt Kyllburg auf Feststellung der Rechtswidrigkeit abgelehnt, die Stadt hat inzwischen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingereicht.

Kyllburg/Bitburg. Die Stadt Kyllburg gibt nicht auf: Trotz der Niederlage, die sie im August vor dem Verwaltungsgericht Trier hinnehmen musste, geht die Stadt weiter gegen den zwischen den Verbandsgemeinden Kyllburg und Bitburg-Land geschlossenen Fusionsvertrag vor. Sie ist der Auffassung, dass der Vertrag rechtswidrig ist, auch wenn das Gericht ihren Eilantrag abgewiesen hatten (der TV berichtete).
Mittlerweile hat Kyllburg Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz eingelegt. "Allein schon die Entscheidungsfindung des Verwaltungsgerichts ist etwas seltsam gewesen", sagt Stadtbürgermeister Wolfgang Krämer. So hatte die zuständige Kammer in Trier am 26. August über den Eilantrag der Stadt beraten und auch entschieden - dabei hatte sie der Stadt eine Frist bis zum 29. August eingeräumt, um auf die Stellungnahmen der beiden anderen Verfahrensbeteiligten - die Verbandsgemeinden Bitburg-Land und Kyllburg - zu reagieren. "Die Kammer hat entschieden, als sie unsere Einlassung zu den Stellungnahmen noch gar nicht hatte", sagt Krämer.
Nicht das Einzige, was die Stadt an der Trierer Entscheidung bemängelt: Die Richter hatten eine Antragsbefugnis der Stadt verneint - der Rechtsanwalt der Stadt, Dr. Lars Störring, hält Kyllburg dagegen sehr wohl für antragsbefugt (siehe Extra). Bis Ende Oktober hat das Oberverwaltungsgericht dem Antragsgegner, der Verbandsgemeinde Kyllburg, und der beigeladenen Verbandsgemeinde Bitburg-Land Zeit gegeben, Stellung zu der Beschwerde der Stadt zu nehmen. Man sehe der Sache "gelassen entgegen", sagt Josef Junk, Bürgermeister der VG Bitburg-Land, "wir gehen davon aus, dass die Fusion im nächsten Jahr wie beschlossen stattfindet." Man arbeite planmäßig an den Themen weiter, die zur Vorbereitung der Fusion zu besprechen sind, sagt auch sein Kyllburger Kollege Rainer Wirtz.
Kommunal- Reform


Dass der Rechtsstreit mit der Stadt die Fusionsgespräche erschwere, verneinen beide VG-Chefs. Doch offenbar kommt die Hartnäckigkeit der Stadt nicht überall gut an. "Es gibt viele Ortsgemeinden, die dafür kein Verständnis mehr haben", sagt Junk, schiebt allerdings hinterher: "Es ist natürlich das gute Recht der Stadt, sich gerichtlich zu wehren, wenn sie glaubt, dass sie in ihren Rechten verletzt ist." Kritische Diskussionen sollten geführt und ausgetragen werden, bekräftigt auch sein Kollege Wirtz: "Aber wenn sie dann ausdiskutiert sind, sollte man nach vorne sehen und die Dinge weiter gestalten."
Ob mit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts, der im November erwartet wird, für die Stadt Kyllburg die Sache allerdings tatsächlich erledigt ist, steht in den Sternen. Theoretisch hätte sie die Möglichkeit, trotz einer möglichen Niederlage im Eilverfahren den normalen Klageweg gegen den Fusionsvertrag zu bestreiten. Das sei allerdings noch nicht entschieden, sagt Stadtchef Krämer: "Das kostet alles Geld." Bislang hat die Stadt für den Rechtsstreit insgesamt 5000 Euro hingelegt.Meinung

Keine Sympathiepunkte
Die Stadt Kyllburg kämpft weiter mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln gegen den Fusionsvertrag. Das ist ihr gutes Recht. Ob es allerdings klug ist? Ihre Erfolgsaussichten sind nach dem eindeutigen Trierer Richterspruch höchst gering. Bis heute musste die Stadt bereits 5000 Euro für den Rechtsstreit hinlegen (Tendenz steigend) - und das bei einer derzeitigen Pro-Kopf-Verschuldung von mehr als 5600 Euro. Doch was wohl am schwersten wiegt: Die Stadt Kyllburg hat sich mit ihrer Verweigerungshaltung keine Freunde gemacht - Sympathiepunkte oder gar das Vertrauen des Fusionspartners gewinnt man so jedenfalls nicht. n.ebner@volksfreund.deExtra

Die Trierer Richter hatten entschieden, dass die Stadt Kyllburg nicht antragsbefugt sei. Das sieht die Stadt anders: So enthalte der Fusionsvertrag für sie nachteilige Regelungen - etwa die Sonderumlage von 2,5 Prozentpunkten und den Verlust des Verwaltungssitzes. Zudem sei durch die Gebietsänderung ihr Selbstverwaltungsrecht betroffen. Außerdem hätten die beiden Verbandsgemeinden sich mit der Festlegung des Verwaltungssitzes in Bitburg Kompetenzen angemaßt, die ihnen nach der Gemeindeordnung gar nicht zustünden. Damit sei zumindest möglich, dass die Stadt in ihren Rechten verletzt und damit antragsbefugt sei. neb

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