Opfer macht abweichende Aussage

Das Amtsgericht Prüm hat eine 56-jährige Frau freigesprochen, die wegen Trickbetrugs angeklagt war. Die 56-Jährige soll einer 74-jährigen Rentnerin Gold- und Silberschmuck gestohlen haben. Doch nach Aussage des Opfers blieben Zweifel.

Prüm. Hat sie oder hat sie nicht? Nach der widersprüchlichen Aussage des Opfers vor Gericht blieben der Staatsanwaltschaft Zweifel an der Täterschaft einer 56-jährigen Frau. Diese soll im August 2009 einer 74-jährigen Rentnerin zwei Schatullen mit Gold- und Silberschmuck im Wert von etwa 1000 Euro aus dem Kleiderschrank gestohlen haben.

Viel Zeit ist vergangen, bis der Betrugsfall vor dem Prümer Amtsgericht verhandelt wird. Zu viel vielleicht für die Rentnerin, die sich vor Gericht anscheinend nicht mehr an alles erinnern kann. Bei der Polizei gab sie an, der Frau, die ihr an der Haustür Putzlappen aus Mikrofaser verkaufen wollte, keine abgekauft zu haben. Trotzdem sei ihr die Frau ins Haus gefolgt und habe sie um eine Tasse Kaffee gebeten. Als die alte Dame auf der Suche nach Kaffeepulver den Raum verließ, habe die Lappenverkäuferin die Gunst der Stunde genutzt und aus dem Schrank im Schlafzimmer die Schmuckschatullen entwendet, vermutet die Bestohlene. Der Diebstahl sei ihr erst am nächsten Tag aufgefallen, worauf sie bei der Polizei Anzeige erstattet habe.

Die Geschichte mit den Putzlappen und dem Kaffee bestätigt die Angeklagte. Aber gestohlen habe sie nichts. Als die alte Dame kein Kaffeepulver gefunden habe, habe sie das Haus verlassen - ohne etwas mitgenommen zu haben. Den Vorwurf des Diebstahls weist sie von sich.

Vor Gericht erzählt die 74-Jährige eine neue Version des Tathergangs. So habe sie der Frau für 20 Euro Lappen abgekauft, weil sie ihr leidgetan habe. Dann erinnert sie sich plötzlich, dass sie am Tag darauf den ganzen Nachmittag fest geschlafen habe und dabei wegen der Katze die Balkontür aufgestanden habe. Aufgrund der neuen Aussage entstanden bei Staatsanwalt Volker Blindert Zweifel an der Täterschaft der Angeklagten. Schließlich hätte auch jemand durch die offene Balkontür einsteigen und den Schmuck stehlen können. Amtsrichter Franz-Josef Triendl spricht die Angeklagte frei. Nicht ohne anzumerken, dass es typisch sei bei Trickbetrügern, sich alte Menschen als Opfer zu suchen, denen es später schwerfalle, sich zu erinnern. Insofern hält er es sehr wohl für realistisch, dass die ältere Dame doch von der Lappenverkäuferin bestohlen worden ist. sn

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