Straßenstreit geht weiter

Jetzt ist es amtlich: Der Streit um die fehlerhafte Vermessung einer Straße in Neuerburg wird eine juristische Fortsetzung haben. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat dem Antrag der Stadt auf Zulassung der Berufung stattgegeben.

Neuerburg. Aufatmen in der Stadt Neuerburg. Der Rechtsstreit um eine Straße im Neubaugebiet "Plascheider Berg", die in den 70er Jahren falsch vermessen und deshalb teilweise über Baugebiete einer Grundstücksgesellschaft aus Westfalen verläuft, ist noch nicht entschieden. Zwar hatte das Verwaltungsgericht Trier Anfang des Jahres einer Klage der Grundstücksgesellschaft stattgegeben und geurteilt, dass durch den Überbau "die Eigentumsrechte der Klägerin in rechtswidriger Weise verletzt" sind (der TV berichtete). Dennoch muss die Stadt nicht, wie es im Urteil vorgegeben war, den Oberbelag der Straße entfernen, so weit er über die Privatgrundstücke verläuft. Zumindest noch nicht: Denn der Neuerburger Straßenstreit wird juristisch neu aufgerollt - vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz.

"Es wird ein Berufungsverfahren geben", bestätigte Manfred Stamm, Pressesprecher des Koblenzer OVG, auf TV-Nachfrage. Damit hat das Gericht dem Antrag von Rechtsanwalt Edgar Haubrich, der die Stadt Neuerburg in diesem Verfahren vertritt, stattgegeben: Er hatte den Antrag "wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit" des Urteils des Trierer Verwaltungsgerichts gestellt. Denn er ist nach wie vor der Meinung, dass der Anspruch der Gegenseite verjährt ist. Eine Auffassung, dem die Trierer Richter im Februar nicht folgten. Möglicherweise aber kommt nun das nächsthöhere Gericht, das OVG in Koblenz, zu einer anderen rechtlichen Bewertung: Es ließ die Berufung wegen "besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten" zu. "Das liegt immer dann vor, wenn man es mit einem sehr komplexen Fall zu tun hat, der nicht so einfach aus dem Handgelenk gelöst werden kann", erklärt Pressesprecher Stamm. "Da lohnt es sich für das Gericht, noch mal genauer drüberzu-gucken."

Anwalt: "Vorstellungen zu weit auseinander"



Bis in Koblenz jedoch "genauer drübergeguckt" wird, können noch einige Monate vergehen. "Ungefähr ein halbes Jahr" dauere es, bis die Verhandlung terminiert werde, sagt Stamm. Dass es in der Zwischenzeit noch zu einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien kommt, ist eher unwahrscheinlich: Denn das Angebot der Stadt, eine Summe zu zahlen, die sich an dem Quadratmetersatz der überbauten Fläche bemisst, hatte die Grundstücksgesellschaft schon vor Wochen abgelehnt. Sie will offenbar einen deutlich höheren Betrag als Entschädigung, obwohl das betroffene Baugebiet nach Überzeugung der Stadt aufgrund der extremen Hanglage deutlich weniger wert ist. Und so wird die Stadt nun wohl nicht mehr auf die Gegenseite zugehen.

"Da sind ja Vorschläge gemacht worden, aber die Vorstellungen liegen einfach zu weit auseinander", sagt Anwalt Haubrich und setzt ganz auf die nächste Gerichtsverhandlung: "Es ist sinnvoll, dass jetzt ein Dritter, in unserem Fall der Senat am Oberverwaltungsgericht, einen objektiven Vorschlag macht."

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