Streit um Jagdpacht: Urteil wird Ende Februar verkündet

Großlittgen/Koblenz · Keine schnelle Einigung im Streit um die Jagdpacht rund um das Kloster Himmerod: Am Montagnachmittag standen sich der nordrhein-westfälische Bauunternehmer Ewald Holstein sowie Vertreter der Abtei vor dem Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) gegenüber. Es geht um die Frage, ob Holstein Jagdpächter des 160 Hektar großen Geländes des Klosters ist.

Die Abtei hatte 2013 einen Pachtvertrag mit einem anderen Jäger unterzeichnet. Der Bauunternehmer zog daraufhin vor das Landgericht Trier und bekam Recht: Das Kloster hätte den Vertrag mit dem anderen Jäger nicht abschließen dürfen, da Holstein nach wie vor rechtmäßiger Jagdpächter in dem Gebiet sei (der TV berichtete).
Die Vertreter der Himmeroder Abtei legten gegen das Urteil Berufung vor dem OLG Koblenz ein, das gestern über den Fall beriet. Ein Vergleich zwischen Holstein und den Abtei-Vertretern konnte in der Verhandlung nicht geschlossen werden. "Der Senat hat getagt und einen Verkündigungstermin festgesetzt", sagte OLG-Sprecher Thomas Henrichs gestern auf TV-Nachfrage: Am Montag, 23. Februar, will das Gericht ein Urteil in der Sache verkünden. neb

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