Zu kleinteilig und zu teuer

Um was geht es bei der Kommunalreform: Vielleicht hätte das Innenministerium das weniger blumig umschreiben sollen, damit es jeder versteht, und so einige der Argumente, die nun von den Verbandsgemeinden für ihren Erhalt ins Feld geführt werden, gleich entkräften können.

Denn auch wenn das Ministerium 10 000 Einwohner als Mindestgröße angegeben hat, geht es nicht um Einwohnerzahlen. Es war absehbar, dass jetzt mancher VG-Chef sich darauf bezieht und dann vorrechnet, dass er ja zumindest die Mindestzahl von 10 000 immerhin knapp erreicht - sei es wie in Speicher durch das Hinzuziehen der Amerikaner oder wie in Irrel mit Verweis auf falsche Zahlen des statistischen Landesamts und der Mobilisierung aller Zweit-Wohnsitz-Besitzer. Die ebenfalls oft als Grund für den Erhalt möglichst vieler Verwaltungen angeführte Bürgernähe wird zugleich von den Bürgermeistern als rein räumliche Kategorie definiert. Das ist aus deren Sicht verständlich. Aber räumliche Nähe ist angesichts der geringen Zahl der wirklichen Anlässe für Besuche bei Verbandsgemeindeverwaltungen und der wachsenden Möglichkeiten vieles via Internet abzuwickeln, nicht die entscheidende Größe. Noch eine Vorlage hat das Ministerium den Verteidigern des Status quo gegeben, indem es die Fusion ganzer Gemeindeverbände als Ziel nennt und die Kreisgrenzen möglichst unangetastet sehen will.

Wen wundert es, dass die VG-Spitzen dann Einwohnerzahlen addieren und die daraus sich nach Bürokratenrechnung ergebende Zahl von Stellen präsentieren, die nicht wesentlich unter dem derzeitigen Bedarf liegt. Klartext von Anfang an wäre da schon besser gewesen: Es geht um Effizienz in der Verwaltung und darum, dass das Ganze deutlich kostengünstiger zu machen sein muss, wenn man sorgsam mit Steuermitteln umgehen will. Um es ganz deutlich zu sagen: Erstens: Bei durchschnittlich einem VG-Besuch pro Jahr ist die Entfernung zum Rathaus kein relevanter Faktor. Zweitens: Muss, um Effizienz zu erreichen, nicht die Fusion, sondern die Auflösung und Aufspaltung der kleinen Verbandsgemeinden geprüft werden. Daraus entstehen dann ganz andere Stellenbedarfspläne. Darin dürfte sowohl der zusätzliche Anspruch auf einen hauptamtlichen Ersten Beigeordneten fehlen, den es trotz des theoretischen Anspruchs in den meisten großen Verbandsgemeinden und Kreisen heute auch nicht gibt, wie der in der Fusionsvariante errechnete Zusatzbedarf an Personal. Vielmehr müssten die bestehenden VG-Verwaltungen für die Integration von zwei oder drei kleinen Orten vermutlich überhaupt nicht oder nur minimal personell aufgerüstet werden, während die Personalkosten in den tatsächlich wegfallenden Vgen komplett gestrichen werden könnten.

Dass die Bürgermeister immer die Modelle vortragen, die die bestehende Struktur als Hort der Effizienz darstellen, ist verständlich. Und es war angesichts der wenig zwingenden Vorgaben aus Mainz auch so zu erwarten. Man muss fast hoffen, dass die Verbandsgemeinden sich nicht zu freiwilligen Fusionen zusammenfinden, während in Mainz die Zeit bis 2012 genutzt wird, Mut zu schöpfen und dann tatsächlich effiziente Strukturen durchzusetzen - gegen die Beharrungskräfte vor Ort und ohne finanzielle Lockstoffe für Freiwilligkeit. Denn die derzeitige Verwaltungsstruktur ist viel zu kleinteilig und teuer! ca/jöl

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