Zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig. 54-jähriger Eifeler soll dauerhaft in Psychiatrie untergebracht werden

Büdesheim/Trier · Im Prozess gegen einen 54-jährigen Eifeler, der einen Bekannten mit einem Schuss aus einer illegalen Waffe so schwer verletzt hatte, dass dieser drei Monate später an den Folgen starb, hat das Landgericht Trier ein Urteil gefällt. Der Beschuldigte wurde für nicht schuldfähig befunden und wird dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.

Von Anfang an war der 54-jährige Eifeler geständig, den die Staatsanwaltschaft Trier beschuldigte, auf einen 38 Jahre alten Bekannten geschossen zu haben. Gleich am ersten von sieben Verhandlungstagen räumte der Mann die Tat ein, blieb aber bei seiner Darstellung, in Notwehr gehandelt zu haben (der TV berichtete). Drei Monate nach dem Schuss starb der 38-Jährige an den Folgen seiner Verletzung. Die Erste Schwurgerichtskammer hat nun ein Urteil gefällt: Der Angeklagte war wegen einer paranoiden Störung nicht schuldfähig, stellt aber eine Gefährdung der Öffentlichkeit dar und wird dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.

Die Tat: Um den Tathergang zu rekonstruieren, müsse sich das Gericht auf die Aussage des Beschuldigten sowie auf die Angaben der 20-jährigen Hauptzeugin stützen, sagte die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz.
Es ergebe sich folgendes Bild: Am Abend des 11. Februar fuhr die junge Frau gemeinsam mit dem Opfer auf das Anwesen des Angeklagten. Schon auf dem Hof geriet der Beschuldigte mit der im Auto sitzenden Frau in Streit. Er gibt an, mit ihr eine Art Beziehung geführt zu haben, sie streitet das allerdings ab. "Laut Angaben des Angeklagten sei sie hysterisch geworden, worauf er ihr eine schmerzhafte Ohrfeige versetzt hat", schilderte Petra Schmitz den Tatabend.
Als der 38-Jährige als Reaktion auf die Ohrfeige das Auto verlassen habe, um den Beschuldigten zur Rede zu stellen, habe der eine Waffe gezogen und aus naher Entfernung auf den Mann geschossen. "Laut Aussage des Angeklagten, um den auf ihn zukommenden Mann zu stoppen, weil er bei ihm ebenfalls eine Waffe gesehen haben will." Drei Monate später erlag der Verletzte den Folgen einer Bauchfellentzündung, die laut Gutachten direkt auf den Schuss zurückzuführen ist. Abgesehen von der Waffe, die vom Beschuldigten benutzt worden sei, habe man keine weitere Pistole gefunden.

Das Urteil: Die Erste Schwurkammer folgt der Sicht des psychiatrischen Gutachtens, dass der Beschuldigte unter einer paranoiden Störung leidet. Ab dem Zusammentreffen mit der 20-Jährigen habe er die wahnhafte Idee entwickelt, dass das Mädchen von einem Zuhälterring zur Prostitution gezwungen werde. "Ihr sollen zwei Computerchips eingesetzt worden sein, in Bonn, Köln und Euskirchen gebe es Sklavenhäuser, in denen Frauen gefangen gehalten und mitunter auch getötet werden. Zudem glaubte er, selber bedroht und verfolgt zu werden", sagte Schmitz.
Das Ganze sei nach Vorstellung des Mannes ein Komplott, in den auch hochrangige Vertreter des Landeskriminalamts verstrickt seien. Auch in Haft habe er öfters auf Polizeibeamte hingewiesen, die er erkannt haben will und die in die Sache verstrickt seien. "Die junge Frau förderte dies, brachte ihn so weit, zu glauben, dass sein Auto über eine künstliche Intelligenz verfügt und er mit dem Wagen kommunizieren könnte."
Es sei nicht zu vermuten, dass diese Wahnvorstellungen verschwänden, sobald der Kontakt zur Zeugin nicht mehr bestehe, die Wahnvorstellungen würden sich weiterhin zeigen und der Mann bleibe so eine Gefährdung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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