Bundesgerichtshof kippt Missbrauch-Urteil

Trier/Bitburg · Das Landgericht Trier muss den Fall eines 33-Jährigen, der im Januar wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Frau verurteilt worden ist, neu verhandeln: Der Bundesgerichtshof hat nach einer Revision des Angeklagten das Urteil aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht zurückgewiesen. Der Mann, der wegen einer drogenbedingten Psychose in eine Eifeler Heim untergebracht gewesen war, soll eine Mitpatientin zum Oralverkehr gezwungen haben.

Der Angeklagte sprach von einvernehmlichen sexuellen Handlungen.
Während sein Verteidiger Freispruch forderte, stützten sich die Staatsanwaltschaft und Richter auf ein psychiatrisches Gutachten, das dem Angeklagten eine krankhafte seelische Störung attestierte, die zur Schuldunfähigkeit geführt habe. Das Gericht ordnete daraufhin seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an (der TV berichtete). Dieser Auffassung folgte der Bundesgerichthof nicht. neb

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