Bäume fallen für neue Umgehung

Konz/Tawern · Während die Arbeiten an den Bauwerken für die B-51-Ortsumgehung Konz-Könen vorankommen, gestaltet sich das Landerwerbsverfahren weiterhin schwierig. Ende des Monats wird entschieden, ob es auch zu Enteignungen kommt.

 Ein Vollernter im Einsatz bei Tawern. Für die neue Straße rund um Könen wird ein Teil des Waldes gerodet. TV-Foto: Friedemann Vetter

Ein Vollernter im Einsatz bei Tawern. Für die neue Straße rund um Könen wird ein Teil des Waldes gerodet. TV-Foto: Friedemann Vetter

Konz/Tawern. Die künftige Trasse der 20 Millionen Euro teuren B-51-Ortsumgehung zieht sich wie eine Narbe durch den Wald zwischen Konz-Könen und Tawern. In den vergangenen Tagen hat der Landesforst Rheinland-Pfalz weitere Bäume nahe der Kreisstraße 112 abgeholzt, die von der B 51 nach Tawern führt.
Etwa einen Kilometer weiter laufen schon seit einigen Monaten die Arbeiten an einer Grünbrücke und an einer Wirtschaftswegunterführung. Im Gewerbegebiet Granahöhe wird zudem ein Kreisel gebaut, über den die Geschäfte an die Umgehungsstraße angebunden werden. Diese drei Bauwerke sollen 2013 fertig werden.
"Insgesamt befinden wir uns auf einem sehr guten Weg", kommentiert Hans-Michael Bartnick, stellvertretender Leiter des Landesbetriebs Mobilität in Trier den Baufortschritt. Allerdings sei die ursprünglich vorgesehene Baureihenfolge leicht verändert worden. Nicht alle Bauwerke werden - wie ursprünglich angekündigt - bis Ende 2013 fertig.
Im Detail bedeutet das: Eine Unterführung und eine Brücke an der K 112 sowie eine weitere Brücke für einen Wirtschaftsweg sollen Ende 2013 oder Anfang 2014 fertiggestellt werden. Das Bauwerk 7, eine Brücke über zwei Bahngleise, und die L 138, die die B 51 neu zwischen Könen und Wasserliesch an die B 419 anschließt, wird voraussichtlich erst 2014 angegangen - eigentlich war hier ein Baustart für 2012/13 vorgesehen. Eine Gewässerunterführung an der Anschlussstelle der bestehenden B 51 nahe der K 112 wird 2014 gebaut.
Parallel dazu könnte die eigentliche Fahrbahn schon gebaut werden. "Die Strecke einschließlich Anschlussstellen wird in einem Paket ausgeschrieben, Baubeginn ist hier frühestmöglich Anfang 2014 vorgesehen", sagt Bartnick. Noch im ersten Halbjahr 2013 könne er genaue Angaben zum Freigabetermin für die Strecke machen.
Probleme bereitet immer noch der Landerwerb. Die kleinteilige Parzellenstruktur - insgesamt sind 700 Eigentümer beteiligt - macht die Arbeit für das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) besonders schwer. Das DLR kümmert sich im Auftrag des LBM um den Landkauf.
Ulrich Klein, Sachgebietsleiter beim DLR, erklärt auf TV-Anfrage, dass 50 der 100 benötigten Hektar inzwischen zur Verfügung stehen. Die Hälfte der Flächen sei gekauft worden, die andere Hälfte sei gegen gleichwertiges Land getauscht worden.
Trotzdem besteht noch Unklarheit bei 50 Hektar des benötigten Landes. In den nächsten Tagen seien noch einige Gespräche mit Grundstückseigentümern geplant. Ende November komme es zu einem wichtigen Termin mit dem LBM. Dann werde über das weitere Vorgehen beraten. Es werde etwa abgeklärt, ob Enteignungsverfahren eingeleitet werden (siehe Extra).
Erwin Carl, Sprecher der Bürgerinitiative (BI) für die Ortsumgehung, beurteilt die Baufortschritte sehr positiv: "Nach unserer Ansicht sind die Arbeiten mehr als im Soll - an der Wildbrücke ist sogar die Auflage schon fertig." Die BI hat in Könen die Schilder und Transparente mit den Appellen, die Umgehung zu bauen, zum Teil mit Dankesbotschaften überklebt. Vereinzelt weisen sie noch auf die geplante Freigabe der Strecke im Jahr 2015 hin.
Die Bürgerinitiative lädt für Montag, 26. November, 19.30 Uhr, zu einem Arbeitstreffen der BI ins Gasthaus Sturm ein.
Extra

Wann eine Enteignung droht: Im Artikel 14 des Grundgesetzes ist festgelegt, dass Eigentum verpflichtet und dass sein Gebrauch dem Wohl der Allgemeinheit dienen soll. "Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt", heißt es im Grundgesetz. Und der Bau einer Bundesstraße dient gemeinhin dem Gemeinwohl. Konkret bedeutet das: Der Bau der B 51 neu ist wichtiger als das Recht des Einzelnen auf seinen Grundbesitz. Die Behörden sind jedoch verpflichtet, Grundstückseigentümern angemessene Entschädigungen - Geld oder Land - anzubieten. Erst danach sind sie berechtigt, sich an die rheinland-pfälzische Enteignungsbehörde zu wenden, die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in Koblenz. Der Landesbetrieb Mobilität muss dort nachweisen, dass er bis zuletzt verhandelt hat. Die SGD Nord geht dann - wie im Grundgesetz vorgeschrieben - nach dem Landesenteignungsgesetz vor. In der Regel zieht ein Grundstücksbesitzer dabei den Kürzeren. cmk

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