Brandstiftung: Gericht verurteilt Alkoholiker

Trier · Das Trierer Landgericht hat einen 68-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Konz zu einer anderthalbjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Mann hat laut den Richtern versucht, das Anwesen anzuzünden, in dem er gemeinsam mit seinem Bruder wohnte.

Fünfeinhalb Stunden hat die erste Strafkammer des Landgerichts getagt. Um 19.45 Uhr fällt das Urteil. Richterin Petra Schmitz spricht den Mann der Brandstiftung, der Bedrohung, der Körperverletzung, des illegalen Waffenbesitzes und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig. Wird das Urteil rechtskräftig, tritt der alkoholkranke Täter eine anderthalbjährige Freiheitsstrafe auf Bewährung und einen Aufenthalt in einer Entziehungsklinik an. Nach der stationären Therapie, folgt eine ambulante. Zum Tatzeitpunkt im November 2011 hatte der Angeklagte einen Blutalkoholspiegel von 2,1 Promille. Ein Gutachten belegt, dass das nicht zur Schuldunfähigkeit ausreicht. Der Mann vertrage wegen seiner Sucht viel mehr als ein Durchschnittsmensch.

Ein Geständnis und mehrere Zeugenaussagen belegen den Tathergang im November 2011: Der 68-Jährige zündet im Keller des Anwesens, das er gemeinsam mit seinem Bruder bewohnt, einen Gelben Sack an. Weil es nicht sofort brennt, übergießt er den Sack mit Benzin. Der Bruder riecht das Feuer, kommt dazu. Er löscht den Brand mit Decken. Laut Gericht versucht der Angeklagte, seinen Bruder daran zu hindern.

Brüder streiten wegen Pistole

Er schubst ihn gegen eine Werkbank, wobei sich der Bruder ein Hämatom zuzieht. Der Verurteilte droht zudem, ihn mit einem Kantholz im Schlaf erschlagen zu wollen. Der Bruder ist entrüstet und ruft die Polizei. Die Beamten bringen den 68-Jährigen zur Wache. Auf dem Weg beleidigt der Betrunkene sie "aufs Übelste" (Schmitz). Im Revier widersetzt er sich ihnen und tritt einem Praktikanten vors Schienbein.

Die Ursache des Bruderstreits ist die illegale Waffe des Angeklagten. Der 68-Jährige fühlt sich von seinem Bruder bevormundet. Er habe ihm ständig Vorhaltungen wegen seiner Sucht gemacht, sagt der Angeklagte. Am Abend vor der Tat findet er zudem einen bedingt funktionstüchtigen Revolver nicht, den ihm ein Freund vermacht hat. Er vermutet, dass der Bruder die Waffe hat. Dieser findet die Pistole jedoch erst Wochen später in einer Jacke des Angeklagten und gibt sie der Polizei.

Der 68-Jährige ist vor der Tat sehr wütend. Er will seinem Bruder "einen Denkzettel" verpassen: Indem er es "dort qualmen lasse, wo sonst das Rauchen verboten ist". Das Haus habe er nicht anzünden wollen. Das Gericht begrüßt das Geständnis, glaubt aber nicht, dass der Mann das Haus nicht anzünden wollte. Er habe schließlich extra Benzin von nebenan geholt und das Feuer in einem geschlossenen Raum gelegt.
Bis zur Therapie, die am Montag beginnt, kehrt der 68-Jährige zu seinem Bruder zurück. Die Geschwister haben sich wieder zusammengerauft.

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