Der Antrag und seine Folgen: Was kommt nach dem Tag X?

Was läuft wie ab, wenn die Anträge auf Einrichtung und Betrieb eines Steinbruchs und eines Zementwerks bei Olk gestellt sind? Der TV gibt Antworten auf Fragen, die spätestens am Tag X akut sein werden.

Welche Schritte leitet die Kreisverwaltung als Genehmigungsbehörde ein, sobald Anträge eingereicht worden sind?

Es wird unverzüglich ein Raumordnungsverfahren eingeleitet. Es findet ein "Scoping-Termin" statt mit allen beteiligten Behörden, Umweltverbänden, Kommunen und dem Antragsteller. Nach Vorlage der Antrags- und Planungsunterlagen einschließlich aller Gutachten werden besagte Dienststellen und Verbände zu einer Stellungnahme aufgefordert; die Unterlagen werden zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Die raumordnerische Prüfung ist in sechs Monaten abzuschließen, daran schließt sich das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren an. Auch hier werden Behörden, Verbände und die Öffentlichkeit beteiligt. Erfüllungsfrist: sieben Monate; in Einzelfällen kann sie bis zehn Monate dauern.

Haben Anrainergemeinden über die Bauleitplanung Einflussmöglichkeiten?

Für Errichtung und Betrieb eines Steinbruchs ist in der Regel keine kommunale Bauleitplanung erforderlich. Anders beim Zementwerk: Hier handelt es sich um ein "sonstiges Vorhaben im Außenbereich", und es müssen bauplanungsrechtliche Voraussetzungen durch die Bauleitplanung (Flächennutzungsplan der VG, Bebauungsplan der Ortsgemeinde) geschaffen werden.

Kann ein "Zielabweichungsverfahren" (andere Bevorratung der Flächen, beispielsweise als Vorranggebiet für Naturschutz oder Fremdenverkehr) das Projekt verhindern?

Nein, raumordnerische Vorrangfunktionen können nur über das Landesentwicklungsprogramm und/oder den Regionalen Raumordnungsplan erfolgen.

Wie ist die Bürgerbeteiligung geregelt?

Im Zuge des Raumordnungsverfahrens werden die Pläne einen Monat öffentlich ausgelegt; eine anschließende Erörterung über die eingegangenen Stellungnahmen ist möglich. (alf)

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