Gericht verbietet Solaranlage in Könen

Konz-Könen/Trier · Die fünfte Kammer des Trierer Verwaltungsgerichts hat den Bau einer 4500 Quadratmeter großen Solaranlage im Außenbereich von Konz-Könen verboten. Die Freiflächen-Photovoltaikanlage im Außenbereich der Gemeinde sei nicht zulässig und widerspreche Vorschriften des Baugesetzbuches, argumentierte das Gericht am Mittwoch.

Geklagt hatte der Eigentümer eines im Außenbereich von Konz-Könen gelegenen Grundstücks. Die Verbandsgemeindeverwaltung Konz hatte dessen Bauantrag für die Photovoltaikanlage abgelehnt, weil der Bau öffentlichen Belangen widerspreche und die Wasserwirtschaft gefährde.
Die Beteiligten können innerhalb eines Monats noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz beantragenred

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