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Zum Artikel "Friedhofsstreit landet vor Gericht" (TV vom 8. Juli):

Der Kommentar von TV-Redakteurin Marion Maier "Ein Trauerspiel" trifft den Nagel auf den Kopf. Aber nicht über die Arbeit des Freudenburger Gemeinderates, sondern über die einseitig lobbyistisch geprägte Berichterstattung. Die Redakteurin moniert, dass der Rat schon nach 17 Minuten abgestimmt hat. Sie hat anscheinend keine Ahnung von der Tatsache, dass Themen, die in einer Gemeinderatssitzung anstehen, im Vorfeld in den Ausschüssen und Faktionen ausgiebig beraten werden. Im aktuellen Fall wurde über den Antrag zur Änderung der Friedhofssatzung in den Fraktionen ausgiebig diskutiert. Vor Jahren hatte der damalige Rat beschlossen, dass Gräber nach 15 Jahren (Mindestruhezeit) entfernt werden konnten. Was die Folge hatte, dass viele Gräber aus den Grabfeldern abgebaut wurden und auf dem Friedhof ein Chaos herrschte. Daraufhin wurde die Ruhezeit auf maximal 25 Jahre angehoben, was zu einer Konsolidierung der Friedhofslandschaft wesentlich beitrug. Zum jetzigen Fall der Frau Pletsch: Wo fängt man bei Terminüberschreitungen an, wo hört man auf? Auch bei einer Ruhezeit von 30 Jahren wird mal ein Fall auftreten, wo die Mindestruhezeit um ein, zwei, drei und so weiter Monate unterschritten wird. Deshalb: Wo fängt man an, wo hört man auf? Mit der jetzigen Regelung sind die Freudenburger Bürger zufrieden. Die wenigsten möchten eine Verlängerung, viele aber eine Verkürzung. Also ist es gut, wie es ist. Bernd Metrich, Freudenburg

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