Stadtrat beschließt Reklamevorschriften

Durch die beklebten Schaufenster der Imbissbetriebe soll man bald wieder durchblicken können. Auch die großen Reklametafeln der Geschäfte sollen schrumpfen. Die neue Werbesatzung der Stadt Konz schreibt Händlern in der Innenstadt künftig vor, wie sie ihre Außenwerbung zu gestalten haben.

Konz. Döner, Hamburger und Chicken-Nuggets: Stark vergrößerte Abbildungen der angebotenen Speisen zieren den Eingangsbereich des Golan-Grill-Centers von Hasan Kanliel in der Granastraße. Die großflächige Beklebung, die Laufkundschaft auf seinen Imbiss aufmerksam machen soll, kann der Geschäftsmann aus der Konzer Innenstadt bald von seinen Ladenfenstern abziehen - wenn es nach dem Willen des Stadtrates geht.
"Wir wollen die überbordende Werbung einschränken", erklärt Bürgermeister Karl-Heinz Frieden. In ihrer jüngsten Sitzung einigten sich die Ratsmitglieder auf eine Werbesatzung (siehe Extra), die den Händlern in der Innenstadt künftig vorschreibt, wie sie ihre Außenwerbung zu gestalten haben.Das große Wettrüsten


Beklebte Fensterscheiben über einen Quadratmeter Fläche gehören demnach der Vergangenheit an. "Das schönere Stadtbild ist das, wo Werbung dezent ist und sich dem Gesamtbild unterordnet. Derzeit herrscht ja ein Wettrüsten unter den Geschäften", sagt Frieden.
Glaubt man den Gewerbetreibenden in der Innenstadt, bedroht die neue Satzung hingegen ihre Existenz. Die Stadtverwaltung hat Ilario Rongioletti, Betreiber der Eisdiele Dolomiti in der Granastraße, bereits aufgefordert, ein metergroßes und dazu leuchtendes Eishörnchen, das über seinem Geschäft hängt, zu entfernen. "Das hängt seit mehr als 30 Jahren hier", sagt Rongioletti.
Bürgermeister Frieden habe ihm persönlich gesagt, er würde bestimmt nicht weniger Eis verkaufen, wenn er die Werbung abhänge. Doch der Eishändler sieht das anders. "Woher nimmt er sich das Recht, mir zu sagen, dass ich dann nicht weniger Umsatz machen werde? Hat er schon mal in einer Eisdiele gearbeitet?" Wenn es wieder früher dunkel werde, sei das leuchtende Eishörnchen wichtig, um von draußen wahrgenommen zu werden, meint Rongioletti.
Er hält die neuen Vorschriften der Stadtverwaltung zudem für reine Geldmacherei. "Erstens kostet mich eine neue und dezentere Außenwerbung viel Geld, und zweitens zahle ich bei der Stadt noch mal zwischen 300 bis 500 Euro für die Genehmigung." Die rund 160 Betriebe in der Innenstadt käme diese Stadtverschönerung also teuer zu stehen.
Hasan Kanliel vom Golan-Grill-Center ist das zu viel: "Ich werde abwarten und notfalls meinen Anwalt einschalten", sagt der Imbissbetreiber. "Eine neue Außenwerbung kostet mich 4000 Euro. Aber wenn die Stadt mir das bezahlt, hänge ich sie gerne heute noch ab."Meinung

Wer schön sein will, muss leiden
Die Konzer Händler in der Innenstadt kommt diese verordnete Schönheitskur zunächst einmal teuer zu stehen. Neue Werbeträger in den satzungskonformen Formen und Maßen können je nach Größe des Geschäfts viel Geld kosten. Deshalb ist es verständlich, dass die neue Werbesatzung bei den Gewerbetreibenden aktuell keine Begeisterungsstürme auslöst und sich auch niemand von seinen knalligen Werbetafeln und den hervorstechenden Installationen an der Fassade trennen möchte. Doch von einem einheitlichen Erscheinungsbild der Innenstadt, in der sich Werbeanlagen dezent unterordnen, können auf kurz oder lang auch die Händler profitieren. Eine attraktivere Innenstadt könnte auch den einen oder anderen Touristen zu einer längeren Verweildauer einladen. Man kann die Maßnahme also auch als Investition sehen, die sich früher oder später auszahlt. c.moeris@volksfreund.deExtra

"Ich bin mir nicht sicher, ob die neue Werbesatzung die Stadt wirklich schöner macht", sagt Ernst Holbach, Vorsitzender des Stadtmarketingvereins. Konz habe keine historische Innenstadt wie Trier, wo bedeutende Baudenkmäler stünden, die von Werbeträgern frei gehalten werden müssten. "Deshalb sind 80 Prozent aller Werbeanlagen in Konz auch nie genehmigt worden", sagt Holbach. Der Vorsitzende des Gewerbevereins rät den betroffenen Händlern zur Gelassenheit: "Wenn man merkt, dass man mit kleineren Werbeträgern nicht hinkommt, kann man auch Ausnahmegenehmigungen beantragen." cmoExtra

Die neue Satzung stellt vielfältige Anforderungen an Werbeanlagen. Die Verwaltung definiert darin auf mehreren Seiten genaue Kriterien, die Gewerbetreibende bei ihrer Außenwerbung zu beachten haben. Jede Art von Reklame in der Konzer Innenstadt ist künftig beim Bauamt zu genehmigen. Wer mit seiner Reklame gegen die neue Satzung verstößt, aber eine Genehmigung vom Bauamt hat, muss keine Sanktionen fürchten. cmo

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