Wochenendhäuschen ist kein Dauerdomizil

Oberbillig · Eine Ansammlung von Wochenendhäusern draußen im Grünen ist kein Erschließungsgebiet für Dauerbewohner. Dies will der Ortsgemeinderat Oberbillig per Bebauungsplan klarstellen.

Oberbillig. Ein gutes Dutzend in Eigenbau errichteter Wochenendhäuschen steht seit Jahren auf der Oberbilliger Gemarkung Auf Kotert, etwa drei Kilometer vom Ortsrand entfernt. Die teilweise schon umfangreich ausgebauten Häuser auf der Höhe über dem Moseltal sind umgeben von Ackerland, Wald und Weinbauflächen. Von dort oben bietet sich ein schöner Panoramablick auf die Mosel und das luxemburgische Wasserbillig.Gemeinde erteilt Genehmigung


An die örtliche Infrastruktur sind die Bauten nicht angeschlossen: Die Zufahrt ist ein asphaltierter Wirtschaftsweg. Strom haben sich die Hauseigner selbst ins Gebiet gelegt und zur Wasserversorgung nutzen sie durch eine Vertragsvereinbarung mit der Gemeinde eine nahe Quelle.
Die Ursprünge der kleinen Siedlung außerhalb der Ortslage gehen bis in die 1960er Jahre zurück. Sie entstand ohne Bebauungsplan, aber mit Genehmigung der Gemeinde. Es habe in den Jahren mehrere Ansätze für einen Bebauungsplan Auf Kotert gegeben, sagt Ortsbürgermeister Andreas Beiling, aber die seien dann immer bei einer unverbindlichen Grundplanung für das Gebiet hängen geblieben. Möglicherweise auch, weil es lange Zeit keinen zwingenden Grund für einen rechtskräftigen Bebauungsplan gab. Dazu Beiling: "Das war erst nur ein Gebiet, wo Oberbilliger ihre Wochenenden in freier Natur verbrachten.
Doch inzwischen kommen Leute von außerhalb mit falschen Vorstellungen in die Siedlung." Gemeint ist insbesondere die Absicht, sich dort einen festen Dauerwohnsitz einzurichten und die Anwesen dementsprechend weiter auszubauen. Immer mehr Anträge auf Nutzungserweiterung gingen in jüngerer Zeit bei der Gemeinde ein - laut Beiling kamen allein im vergangenen Herbst wieder drei neue Anträge.
"Ohne gültigen Bebauungsplan stochern wir dabei im rechtsfreien Raum. Und die Bauaufsicht kann sich bei der Genehmigung nur an der unverbindlichen Grundplanung orientieren."
Die Gemeinde wolle die zwölf Wochenendhäuser nicht bekämpfen, und auch die freien Grundstücke dort sollten noch für Wochenendhäuser genutzt werden dürfen. Gewollt sei aber auch eine rechtliche Festlegung auf ein reines Wochenendhausgebiet - also auf ein Sondergebiet ohne Dauerwohnrecht.
Beiling: "Wer dort dauerhaft wohnt, lebt billig, denn er beteiligt sich nicht an den Infrastrukturkosten der Gemeinde." Auch zögen Dauerbewohner weitere Probleme nach sich, etwa die Fragen nach dem Abwasser, der Müllabfuhr und der sicheren Anbindung. Daher hat der Ortsgemeinderat per einstimmigen Beschluss die "Notbremse" gezogen und die Aufstellung eines rechtsgültigen Bebauungsplans "Wochenendhausgebiet Auf Kotert" beschlossen. Darin soll konkret stehen, was Auf Kotert geht und was nicht - etwa kein Recht auf Dauerwohnen. Vorgegeben werden auch die maximalen Größen der Gebäudegrundflächen, die Höhen und Dachformen. Da die Grundplanung schon vorhanden sei, sagt Beiling, komme auf die Gemeinde aber kein kompliziertes und kostspieliges Verfahren zu.Meinung

Kein Fall von Regulierungswahn
Ist es wieder typisch deutscher Regulierungswahn, wenn die Gemeinde Oberbillig gegen unberechtiges Dauerwohnen in ihrem Wochenendhausgebiet vorgehen will? "Nein" lautet in diesem Fall die Antwort. Wochenendhausgebiete außerhalb von geschlossenen Ortschaften sind sogenannte Sondernutzungsflächen. Sie haben den Charakter von Freizeitanlagen. Es sind keine erschlossenen Wohn- oder Mischgebiete mit entsprechender Versorgungs- und Verkehrsinfrastruktur. Wer sich dort auf Dauer häuslich einrichtet und womöglich sogar auf einen festen Wohnsitz anderenorts verzichtet, missbraucht sein Recht auf zeitweiliges Wohnen und Übernachten im Grünen. Ein Phänomen, das leider bei allen Wochenendhausgebieten auftritt, solange die betroffene Gemeinde nicht entschlossen einschreitet nach dem Motto "Wem ich den kleinen Finger reiche, der kann nicht gleich die ganze Hand wollen". trier@volksfreund.deExtra

Erheblich größer mit rund 50 Bauten ist das Wochenendhausgebiet "Auf dem Schanzgraben" in Konz-Oberemmel. Auch dort gibt es inzwischen das Problem mit Dauerbewohnern, was von der Gemeinde jedoch eher zurückhaltend eingeschätzt wird. Dazu Ortsvorsteher Hermann-Josef Benzkirch: "Das Wochenendgebiet Auf dem Schanzgraben wurde 1975 beschlossen, und in diesem Jahr wurden auch die ersten Bauanträge gestellt. Der Bebauungsplan entspricht nicht mehr dem heutigen Standard und wird derzeit überarbeitet. Die Frage des Dauerwohnens ist schwer zu definieren, da sie unabhängig von den melderechtlichen Definitionen zu beurteilen ist." Soll wohl heißen: Die Dauerbewohner im Wochenendhausgebiet Auf dem Schanzgraben besitzen einen angemeldeten festen Wohnsitz anderenorts. Dies sagt aber nichts darüber aus, an welchem Ort sie sich tatsächlich vorwiegend aufhalten. f.k.

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