Anklage gegen ehemaligen VG-Mitarbeiter

Wittlich/Bernkastel-Kues · Ein Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues soll in die Kasse der Gemeinde gegriffen haben. Dafür wurde er fristlos entlassen - vor drei Jahren. Seitdem streitet sich der Mitarbeiter mit der VG vor dem Arbeitsgericht. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Untreue erhoben. Die Anwältin des Mitarbeiters hingegen übt Kritik am Verfahren.

Wittlich/Bernkastel-Kues. Ursprünglich ging es um eine Summe von 1500 Euro, die der Mitarbeiter aus der Kasse der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues unterschlagen haben soll. Grund genug für seinen Arbeitgeber, ihm fristlos zu kündigen. Als dieser wiederum gegen die Kündigung klagte, kam eine weitere Aufforderung der Verbandsgemeinde, 184 000 Euro zurückzuzahlen. Der Mann beauftragte daraufhin die Kanzlei Bastgen in Wittlich mit der Vertretung seiner Interessen.
Kernpunkte der Strategie seiner Anwältin sind die aus ihrer Sicht immer noch fehlenden eindeutigen Belege für die beiden genannten Summen.

Anklage wegen Untreue


Im Detail geht es darum, dass der Mann das Geld aus einer Kasse der Verbandsgemeinde, in der das Bargeld von Anwohnerparkscheingebühren und Abgaben von Restaurantbesitzern für den Terrassenbetrieb gesammelt wurde, genommen haben soll (der TV berichtete). Aber auf diese Kasse, so seine Anwältin, hätten weitere Mitarbeiter Zugriff gehabt. Dennoch geht die Staatsanwaltschaft Trier davon aus, dass der entlassene Mitarbeiter für das Verschwinden der Gelder verantwortlich ist: Wie Ingo Hromada, leitender Oberstaatsanwalt, auf TV-Nachfrage bestätigt, hat die Behörde inzwischen Anklage gegen den Mann wegen Untreue in 209 Fällen vor dem Landgericht Trier erhoben.
Seine Anwältin dagegen kritisiert, dass die Kollegen ihres Mandanten nicht im Fokus der Ermittlungen standen, während die Polizei bei diesem zur Hausdurchsuchung angerückt sei - inklusive Kontoprüfung.
Sie hatte außerdem Strafanzeige gegen Ulf Hangert, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues gestellt. Sie warf ihm im September vergangenen Jahres "Urkundenunterdrückung" und "versuchten Prozessbetrug" vor (der TV berichtete). Die Staatsanwaltschaft Trier hat das Verfahren inzwischen jedoch mit der Begründung eingestellt, dass "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für einen von Vorsatz getragenen Verstoß gegen gesetzliche Aufbewahrungsbestimmungen zu verneinen" seien. Hangert sagt dazu: "Das muss ich nicht weiter kommentieren, das spricht für sich."
Schreiben an Justizminister


Die Anwälte des entlassenen Mitarbeiters haben sich daraufhin an den Justizminister des Landes Rheinland-Pfalz, Jochen Hartloff, gewandt.
In ihrem Schreiben fragen sie, wie es möglich sei, dass eine Person angeklagt wird, obwohl es bislang noch keine schlüssige Begründung für den genannten Betrag gebe, der angeblich entwendet worden sei. Das Ministerium verwies daraufhin wiederum an die zuständige Generalstaatsanwaltschaft. Diese Beschwerde wegen der Einstellung des Verfahrens gegen den Bürgermeister sei mittlerweile eingegangen. Das bestätigt Oberstaatsanwalt Hromada von der Trierer Staatsanwaltschaft. Die Akten würden nun der Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz zur Prüfung vorgelegt.
Die Staatsanwaltschaft habe des Weiteren die Einlassung des Beschuldigten, dass nicht er, sondern andere Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung die Kassenfehlbestände verursacht hätten, im Rahmen ihrer Ermittlungen anhand sichergestellter Buchungsunterlagen und Kassenrollen überprüft, betont Oberstaatsanwalt Hromada. Man sehe diese Einlassung als widerlegt an.

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