Infrastruktur B 50 neu bei Longkamp: Die Furcht vor Verkehrslärm geht um

Longkamp · Bewohner des Longkamper Neubaugebietes befürchten, dass von der B 50 neu eine hohe Belästigung ausgehen wird. Es sei aber alles korrekt nach Plan gebaut worden, sagt der Landesbetrieb Mobilität.

 Der Lärmschutzwall entlang der B 50 neu bei Longkamp. Links im Hintergrund ist das Longkamper Neubaugebiet zu erkennen.

Der Lärmschutzwall entlang der B 50 neu bei Longkamp. Links im Hintergrund ist das Longkamper Neubaugebiet zu erkennen.

Foto: Christoph Strouvelle

Wer sich derzeit den Straßenverlauf der B 50 neu am Ortsrand von Longkamp ansieht, dem fallen die gewaltigen Erdwälle auf, die die Ortslage vor dem künftigen Verkehrslärm schützen sollen. Doch sind die tatsächlich hoch genug? Das bezweifeln einige Anwohner im Longkamper Neubaugebiet Altheck. Denn das liege in etwa auf der gleichen Höhe wie die Trasse der B 50 neu, sagt Dirk Hansch, der dort wohnt. Und die Baustellen-Lastwagen ragen von dort aus gesehen etwa einen Meter über den Erdwall hinaus und seien auch zu hören, sagt er. „Meine Nachbarn an der Kante des Neubaugebietes Longkamp und ich befürchten eine erhebliche Lärmbelästigung nach der Eröffnung der B 50 neu“, sagt er.

Hansch stellt sogar die Vermutung in den Raum, dass möglicherweise falsch geplant worden sei. Als Indiz dafür nennt er eine Brücke im Verlauf der B 50 neu in Richtung Hochmoselübergang, unter der ein Wirtschaftsweg hindurchführt. Zwischen Beton und Asphalt befinde sich eine etwa zwei Meter dicke Erdschicht, während bei allen anderen Brücken die Asphaltschicht direkt auf dem Beton aufgebracht worden sei. „Die Straße ist zu hoch oder der Lärmschutzwall nicht hoch genug“, sagt ein Anwohner, der namentlich nicht genannt werden will.

Hans-Michael Bartnick vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) Trier bestätigt, dass man die Lastwagen künftig auf der B 50 neu teilweise sehen und hören wird. Das sei nie in Abrede gestellt worden. Die Höhe der B 50 neu und der Wälle seien gegenüber den Festsetzungen der Planfeststellung unverändert.

Nicht alle Wälle an der gesamten B 50 neu müssten die gleiche Höhe aufweisen. Die unterschiedlichen Maße seien auch in der Planfeststellung berücksichtigt worden. „Die unterschiedlichen Wahrnehmungen der Höhen vor Ort sind somit kein Indiz für eine falsche Ausführung“, sagt Bartnick. Das Maß, in dem man den Verkehr hören werde, liege unter den gesetzlichen Immissionsgrenzwerten. Dies sei im Planfeststellungsverfahren eindeutig nachgewiesen worden.

Die Erdschicht, die auf der Brücke zwischen Beton und Asphalt liegt, begründet er mit dem Höhenunterschied – mehr als sechs Meter – zwischen dem Wirtschaftsweg und der Asphaltschicht der B 50 neu. In solchen Fällen werde die Brücke nicht höher gebaut.  Es werde eine Erdschicht darauf verteilt. Die sechs Meter setzten sich aus einem Lichtraumprofil des unter der Brücke verlaufenden Weges von rund 4,50 bis 4,70 Meter plus der Stärke des Überbaus, der bei normalen Spannweiten etwa 1,20 Meter betrage, zusammen. Sei der Höhenunterschied wesentlich größer, so werde das Bauwerk nur so hoch errichtet, bis das Lichtraumprofil für den Weg erreicht ist. Der restliche Höhenunterschied bis zum über die Brücke führenden Weg werde in Erdbauweise als Damm ausgeglichen. Dies sei günstiger als der Bau höherer Widerlagerwände, führt Bartnick aus.

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