Beim Monzeler Moselhang darf gebaut werden

Das Gericht hat grünes Licht für den Bau des Weinanalyse-Institut Heidger nahe der Monzeler Moselhangkante gegeben. Die Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan wurde abgewiesen. Der Investor rechnet mit einer baldigen Baugenehmigung.

 So sieht Monzel von der Mosel aus gesehen heute aus. Am rechten Ortsrand soll das Weinanylyse-Institut Heidger gebaut werden. TV-Foto: Klaus Kimmling

So sieht Monzel von der Mosel aus gesehen heute aus. Am rechten Ortsrand soll das Weinanylyse-Institut Heidger gebaut werden. TV-Foto: Klaus Kimmling

Osann-Monzel. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat die Normenkontrollklage der Aktionsgemeinschaft "Attraktives Osann-Monzel" gegen den Bebauungsplan "Auf Zalzert" abgelehnt. Damit steht dem Bau des Weinanalyse-Instituts Heidger mit zwei Betriebswohnungen sowie der Erweiterung des Weinbau-Betriebs Vinosseum nahe des Monzeler Moselhangs juristisch nichts mehr im Weg. Eine Revision ist nicht zugelassen.

Ortsbürgermeister Matthias Stoffel ist erleichtert. Er sagt: "Ich bin froh, dass nun rechtlich alles auf einem sicheren Weg ist." Er hofft, dass nun wieder Ruhe ins Dorf einkehrt. Der Streit um die Bebauung, die die Aktionsgemeinschaft "Attraktives Osann-Monzel" mit der Begründung ablehnt, sie zerstöre das Landschaftsbild, hatte für heftigen Unmut gesorgt.

Auch Volker Heidger, der sein Weinanalyse-Institut erweitern und deshalb von Kesten nach Monzel umziehen möchte, freut sich. "Ich bin froh, dass wir endlich bauen können. Seit vier Jahren wollen wir damit beginnen." Er rechnet mit einer baldigen Baugenehmigung.

Auf Seiten der Kläger sagte Hans F. Poerschke von der Aktionsgemeinschaft, er habe das Urteil noch nicht vorliegen. Einer möglichen Beschwerde gegen die Nicht-Zulassung der Revision erteilte er deshalb noch keine klare Absage. Doch räumte er ein, es bringe nichts, in dieser Sache noch weiter rumzumengen.

Von einer klaren Entscheidung spricht Anton Hauprich, Leiter der Bauverwaltung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land. "Die Kläger haben viele Punkte vorgebracht, doch sind sie in allen Punkten gescheitert." Hauprich fühlt sich nicht als Sieger, sondern ist erleichtert. Im auch für die Kläger wichtigsten Punkt, nämlich der Abwägung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild, sei das Gericht der Argumentation der Verwaltung voll inhaltlich gefolgt.

Die Aktionsgemeinschaft "Attraktives Osann-Monzel" hatte außerdem gerügt, dass es sich bei der Ausweisung des Sonderbaugebiets für das Weinanalyse-Institut um eine unzulässige "Gefälligkeitsplanung" handele. Das Gericht stellte klar, dass die Gemeinde gewichtige private Belange zum Anlass nehmen könne, einen Bebauungsplan aufzustellen, solange sie damit städtebauliche Ziele - wie in diesem Fall das Schaffen von wohnortnahen Arbeitsplätzen - verfolge.

Die zu erwartende Zunahme des Verkehrs im Novianderweg, die nach Ansicht der Aktionsgemeinschaft unzumutbar ist, hält das Gericht für zumutbar. Die Alternativenprüfung der Verwaltung sei ausreichend gewesen, heißt es im Urteil.Verfahren mit Rekord

Extra Verfahren mit Rekord Innerhalb des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans "Auf Zalzert" gab es die längste Sitzung in der Geschichte des Osann-Monzeler Ortsgemeinderats: Siebendreiviertel Stunden wurde beraten. 157 Mal stimmten die Kommunalpolitiker geheim über Einwände gegen die Planung ab. Entsprechend umfangreich fielen auch die Akten zur Gerichtsverhandlung aus. Sieben Ordner mit 2800 Seiten schickte die VG-Verwaltung zum Oberverwaltungsgericht nach Koblenz. Seit zwei Jahren beschäftigt sie sich mit der Planung nahe des Monzeler Moselhangs. (mai)

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