Gericht prüft umstrittene Planung

Mit dem Bebauungsplan für die umstrittenen Gebäude nahe der Monzeler Moselhangkante befasst sich am Mittwoch, 20. Januar, das Oberverwaltungsgericht Koblenz. Das Gericht überprüft die Rechtmäßigkeit des Plans.

 So sieht Monzel von der Mosel aus gesehen heute aus. Am rechten Ortsrand soll das Weinanalyse-Institut Heidger gebaut werden. Foto: Klaus Kimmling

So sieht Monzel von der Mosel aus gesehen heute aus. Am rechten Ortsrand soll das Weinanalyse-Institut Heidger gebaut werden. Foto: Klaus Kimmling

Osann-Monzel. Es sind zwei Projekte, die an der Monzeler Moselhangkante entstehen sollen und für Unruhe im Ort sorgen: das Weinanalyse-Institut Heidger, für das ein Betriebsgebäude und zwei Betriebswohnungen errichtet werden sollen, sowie die Erweiterung des Weinbau-Betriebs Vinosseum.

Diese Projekte an der Stelle zu verhindern, hat sich die Aktionsgemeinschaft "Attraktives Osann-Monzel", die nach eigenen Angaben einst 200 Unterschriften im Ort gesammelt hatte, auf die Fahnen geschrieben. Sie kritisiert insbesondere, dass das Landschaftsbild durch diese Bauten zerstört werde.

Mit Hilfe von Eingaben hatte die Aktionsgemeinschaft versucht, die für die Projekte notwendige Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans zu verhindern. Vergeblich. Eine Mehrheit des Gemeinde- und des VG-Rats stimmte für die Pläne.

Daraufhin hat sich die Aktionsgemeinschaft an das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz gewandt und geklagt. Diese Normenkontrollklage (siehe Extra), mit der die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans überprüft werden soll, wird am Mittwoch, 20. Januar, verhandelt. Hans F. Poerschke, Initiator der Aktionsgemeinschaft sagt: "Wir wollen das Urteil abwarten, vorher möchten wir offiziell nichts mehr zu dem Thema sagen." Die Gegenseite gibt sich optimistisch. Anton Hauprich von der VG-Verwaltung Wittlich-Land meint: "Wir glauben, dass die Klage abgewiesen wird."

Entschieden wird am Mittwoch voraussichtlich noch nichts. Manfred Stamm, Pressesprecher des OVG, sagt: "Das Ergebnis soll zwei Wochen nach dem Termin verschickt werden." Der Klage vorausgegangen war ein Eilverfahren, mit dem die Aktionsgemeinschaft erfolgreich war. Das Gericht hatte dem Eilantrag stattgegeben, was zur Folge hatte, dass die Projekte zunächst gestoppt wurden. Konkret wurde der Bebauungsplan außer Kraft gesetzt. Vom Ausgang des Eilverfahrens auf das Hauptverfahren zu schließen, ist nicht möglich. Im Eilverfahren wurde der Bebauungsplan nicht bewertet.EXTRA Normenkontrollklage: Als Normenkontrolle bezeichnet man die Überprüfung von Rechtsnormen daraufhin, ob sie mit höherrangigem Recht vereinbar sind. Im Verwaltungsrecht sind Oberverwaltungsgerichte dazu bestimmt, Normenkontrollen insbesondere gegen Bebauungspläne vorzunehmen. (Quelle: wikipdia)

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort