Die Stieftochter monatelang missbraucht: Landgericht Trier verurteilt 30-Jährigen

Wittlich/Spangdahlem/Trier · Das Landgericht Trier hat einen 30-jährigen Mann wegen Misshandlung Schutzbefohlener in zwölf Fällen – davon viermal in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung – zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Der Mann hat die Taten gestanden. Das Opfer war seine zehnjährige Stieftochter.

Der Angeklagte ist Zivilangestellter auf der Air Base Spangdahlem, seine Frau und Mutter der heute Elfjährigen dort Soldatin. Weit öfter als er war sie täglich dienstlich aus dem Haus, sodass ihm die Erzieherrolle zufiel. "Mit dieser Aufgabe war der Mann, der in der Kindheit selbst Gewalt erlebt hatte, offenbar überfordert", folgert später die Erste Große Jugendkammer des Landgerichts. Dort musste sich der Mann wegen des mehrfachen Missbrauchs seiner Stieftochter verantworten.

Die Anklage: Was sich in der Wittlicher Wohnung des Ehepaares monatelang an "Erziehungsmaßnahmen" abspielte, liest sich in der Anklageschrift von Staatsanwalt Stephane Parent so: Schlagen mit einem Gürtel und der Faust, in den Schwitzkasten nehmen, bis das Kind ohnmächtig ist und sich einnässt. Ein brennendes Streichholz wird auf dem Arm der Stieftochter ausgedrückt, ein anderes Mal wird das Kind in eine mit Wasser gefüllte Badewanne gesetzt und sein Kopf unter Wasser gedrückt.

Die damals Zehnjährige wird gezwungen, ein Händedesinfektionsmittel zu schlucken, anschließend werden ihre Hände gefesselt und ihr eine Plastiktüte über den Kopf gestülpt, was Atemnot verursacht.
Am ersten Verhandlungstag hatte der Angeklagte versucht, mit einem Mini-Geständnis die Vorwürfe zu bagatellisieren oder gar als "sportliche Übungen" hinzustellen (der TV berichtete).
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Am zweiten Verhandlungstag stellt ihn die Kammer dann vor die Wahl: Entweder ein volles Geständnis oder die inzwischen elf Jahre alte Stieftochter muss als Hauptzeugin vernommen werden. Zuvor haben sich Kammer, Anklage und Verteidigung auf eine verfahrensverkürzende Absprache geeinigt. Das Ergebnis erklärt der Vorsitzende Richter Günther Köhler dem Angeklagten: "Bei einem vollen Geständnis, das dem Kind den Zeugenauftritt erspart, wird Ihnen eine Freiheitsstrafe zwischen dreieinhalb und vier Jahren zugesichert. Ansonsten wird es mehr."

Der Mann auf der Anklagebank zögert und will zunächst die Tonaufzeichnung einer polizeilichen Vernehmung seiner Stieftochter hören. Dann wird die verängstigt wirkende Elfjährige hereingeführt — sie muss ihr Einverständnis geben, dass die CD der Kripo Wittlich mit ihrer Vernehmung im Verfahren gegen ihren Stiefvater verwendet werden darf. Das Mädchen ist einverstanden. Was folgt, ist die Dokumentation einer Leidensgeschichte. Die damals Zehnjährige schildert darin detailliert die brutalen Übergriffe, bis sie sich der Mutter offenbarte. Es seien detaillierte Angaben, die sich ein Kind aus der eigenen Fantasie niemals zusammen dichten könne, wird Vorsitzender Köhler später sagen.

Der Angeklagte kapituliert. "So war es. Ich nehme die Verantwortung auf mich", erklärt er. Auch seine Frau und Mutter des Mädchen will gegen ihren Mann aussagen. Sie schildert, wie die Anfangs gute Schülerin immer schlechter und unkonzentrierter wurde. Inzwischen habe sich die Tochter einigermaßen erholt, schlafe wieder ruhiger, müsse aber noch psychologisch betreut werden. Schließlich hat die psychologische Sachverständige Simone Gallwitz das Wort, die nach einer ausführlichen Analyse zu dem Schluss kommt: "Das Mädchen hat die Vorgänge so erlebt. Die Aussage ist glaubwürdig."

Das Urteil: Drei Jahre und acht Monate Haft wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in zwölf Fällen, davon vier Fälle in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung beantragt Staatsanwalt Parent. Dem schließt sich die Nebenklagevertreterin Ruth Streit-Stifano an. Verteidigerin Katrin Hülsmann beantragt ein zwei Monate geringeres Strafmaß. Die Kammer folgt mit ihrem Urteil dem Antrag des Staatsanwalts.
Ein Erklärung zum Urteil geben der Angeklagte und seine Verteidigerin nicht ab. Geschieht dies auch nach Ablauf einer zehntägigen Frist nicht, wird das Urteil rechtskräftig.

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