Geldautomatenaufbrüche in der Eifel: Staatsanwaltschaft beantragt sieben Jahre Haft

Trier/Badem · Schwerer räuberischer Diebstahl oder Körperverletzung: Der letzte Angeklagte aus der Gruppe von vier Männern, die um den Jahreswechsel von 2013 auf 2014 mehrere Geldautomaten in der Eifel aufgebrochen haben, erwartet am Landgericht Trier sein Urteil. Die Staatsanwaltschaft sieht eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren als angemessen. Die Verteidiger erbitten eine milde Strafe.

 Geldautomat (Symbolbild). Foto: Marius Becker/ Archiv

Geldautomat (Symbolbild). Foto: Marius Becker/ Archiv

Ist der Angeklagte in der Nacht auf den 3. November 2013 mit den bereits verurteilten Automatenknackern in eine Wittlicher Bank eingedrungen oder war er in Südosteuropa unterwegs, um seine Verlobungsfeier zu organisieren?
Staatsanwalt Benjamin Gehlen und Verteidiger Gerhard Prengel sind sich nicht darüber einig, wo sich der vierte mutmaßliche Automatenknacker in dieser Novembernacht aufhielt.

Am Mittwoch hielten Staatsanwalt Gehlen sowie die beiden Verteidiger des 33-jährigen Angeklagten, der zuletzt in Stolberg wohnte, ihre Plädoyers. Laut Anklageschrift soll der Mann Teil einer Gruppe von vier Geldautomatenknackern gewesen sein, die in Wittlich, Daun sowie Badem etwa 180.000 Euro erbeutet haben. Drei Täter wurden dafür schon zu einer Freiheitsstrafe verurteilt (der TV berichtete).

Im abgetrennten Prozess des vierten Angeklagten, der seit 13 Monaten in Untersuchungshaft sitzt, ließ Richter Armin Hardt im Januar noch Zeugen im Kosovo per Videokonferenz vernehmen. Eine Zeugin, die Tante des Angeklagten, erklärte: Ihr Neffe sei im Zeitraum des Geldautomatenaufbruchs in Südosteuropa gewesen, um ein Restaurant für seine Verlobungsfeier zu reservieren. An Tag und Datum konnte sich die Zeugin jedoch nicht erinnern - ein wasserdichtes Alibi sieht anders aus.

Zweifel bezüglich der Art der Tatbeteiligung hegt die Verteidigung zudem für den spektakulärsten Fall der Automatenknacker, der sich in der Nacht vom 4. auf den 5. Januar 2014 in der Eifel abspielte. Da hatte die Gruppe einen Automaten in Daun geknackt, als sie auf der Flucht bei Badem ein Sondereinsatzkommando des Landeskriminalamts stoppte, das der Gruppe auf den Fersen war.

Dort fuhr der Angeklagte den Fluchtwagen und nahm einen Beamten auf die Motorhaube, der mit einer Knieprellung davonkam. Sein Mandant sei gar nicht an dem vorangegangenen Automatenaufbruch in der Dauner Bank beteiligt gewesen, erklärt Anwalt Prengel. Er sei an diesem Tag bloß aus reinem Vergnügen mit den Tätern unterwegs gewesen und habe sich derweil außerhalb der Bank aufgehalten. Den Beamten, den er später an der Straßensperre der Polizei über den Haufen fuhr, habe er aus Angst vor den schwarz maskierten Sondereinsatzkräften nicht wahrgenommen.

Doch Staatsanwalt Gehlen sieht hier den schwersten Punkt der Anklage, weshalb er für den 33-Jährigen eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren wegen schweren räuberischen Diebstahls beantragt. Gehlen: "Dort haben Sie einen schweren Fehler gemacht. Sie hätten einfach die Hände heben können."

Rechtsanwalt Prengel wertet den Angriff auf den Beamten mit dem Auto ausschließlich als Körperverletzung. Denn sein Mandant sei ja nicht an dem Diebstahl beteiligt gewesen. Prengel: "Ich bitte um eine milde Strafe."

Das Urteil der großen Strafkammer am Trierer Landgericht wird für den 11. Februar, 12 Uhr, erwartet.

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