Keine mitgebrachten Gläser und Flaschen bei der Säubrennerkirmes

Wittlich · Während der Säubrennerkirmes gelten im gesamten Veranstaltungsbereich ein Glasverbot und ein einheitliches Pfandsystem. Die Stadtverwaltung erhofft sich davon vor allem eine geringere Verletzungsgefahr.

Wittlich. Glasverbote sind mittlerweile bei Großveranstaltungen üblich und werden in vielen Städten mit Erfolg praktiziert. Die Wittlicher Stadtverwaltung weist darauf hin, dass auch während der Säubrennerkirmes im gesamten Veranstaltungsbereich Glasverbot gilt. Die Kirmesbesucher dürfen keine Flaschen, Gläser, Krüge, Karaffen oder ähnliches mitbringen. Ordnungsbehörde und Polizei wollen damit die Verletzungsgefahren durch herumliegende Scherben verhindern.
Sensibilisierung erhofft


Von dem Verbot erhofft sich die Verwaltung eine Sensibilisierung der Kirmesbesucher für die Gefahren durch Scherben. Außerdem sollen Jugendliche und Heranwachsende durch das Verbot davon abgehalten werden, ihre Getränke von zu Hause mitzubringen.
Nach Angaben der Stadtverwaltung haben Helfer in den vergangenen Jahren auf dem gesamten Kirmesgelände Hunderte Flaschen eingesammelt, die nicht in den Altglascontainern entsorgt wurden. Zudem sei es zu Zwischenfällen mit angetrunkenen Besuchern gekommen, die Flaschen und Gläser auf dem Boden zerschmettert hätten. Insbesondere bei Stürzen oder bei körperlichen Auseinandersetzungen könne es zu gravierenden Verletzungen kommen. Darüber hinaus könnten die Diensthunde der Polizei aufgrund der Verletzungsgefahr nicht mehr im Veranstaltungsbereich eingesetzt werden.
Die Polizei und das Ordnungsamt werden die Einhaltung des Glasverbots überwachen. Bei Verstößen werden die Besucher aus dem Veranstaltungsbereich verwiesen. Wer sich nicht an den Verweis hält, muss damit rechnen, dass seine Flaschen oder Gläser eingezogen werden. Ordnungsgemäß durchführbar ist diese Regelung allerdings nur dann, wenn die Polizei und das Ordnungsamt erkennen können, ob mitgeführte Flaschen im Veranstaltungsbereich gekauft wurden oder nicht. Deshalb wird auch in diesem Jahr wieder Flaschenpfand mit einer einheitlichen Pfandmarke erhoben.
Flaschen dürfen nur mit Pfandmarke ausgegeben werden, der Gegenwert der Marke beträgt zwei Euro. Gekaufte Glasflaschen können an allen Ständen, die gleichartige Flaschen im Verkauf haben, zurückgegeben werden. Wenn ein Besucher auf dem Rummelplatz eine Flasche Limonade kauft, kann er diese etwa auf dem Pariser Platz abgeben, sofern dort auch Limonade verkauft wird. Die Glaspfandregelung und die PET-Flaschen sind vom Pfandsystem nicht betroffen. Dies regelt jeder Standbetreiber eigenständig. red

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