Prozess in Wittlich: Kind stirbt nach Unfall - Schuldfrage muss geklärt werden

Wittlich · Das Amtsgericht Wittlich muss klären, wie viel Schuld ein 53-Jähriger trägt, der 2011 einen kleinen Jungen angefahren hatte, der an den Unfallfolgen starb. Keine, sagen die Zeugen. Aber ein Schild könnte ihm zum Verhängnis werden.

Es ist eine Situation, die jeder Fahrschüler aus den Übungsbögen für die theoretische Prüfung kennt. Es ist eine Situation, von der jeder Fahrer hofft, dass sie nie eintritt. Es ist passiert, vor sechs Jahren in einem kleinen Ort nahe Wittlich: Ein vierjähriger Junge rennt von einem Spielplatz aus direkt auf die Straße. Ein 53-Jähriger kann seinen Kleinbus nicht mehr rechtzeitig bremsen, das Kind prallt gegen den rechten Kotflügel. Tage später stirbt das Kind an seinen schweren Kopfverletzungen.

Trifft den Fahrer eine Schuld? Hätte das Unglück im Juli 2011 vermieden werden können? Mit diesen Fragen beschäftigt sich seit heute das Amtsgericht in Wittlich. Der Fahrer des Unfallautos steht dort wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht.

Die Zeugen sagen am ersten Verhandlungstag übereinstimmend: Das Unglück war nicht zu vermeiden. Etwa die Beifahrerin eines im Moment des Unfalls auf der Gegenfahrbahn fahrenden Autos: "Da hätte kein Autofahrer mehr was machen können." Es sei "richtig" schnell gegangen. Mehrfach fällt die Formulierung "angepasst und verhalten" oder "gemütlich und verhalten", wenn es um den Fahrstil des 53-Jährigen am Unfalltag geht.

Der Angeklagte selbst sagt aus, er sei mit einem Tempo zwischen 36 und 40 Stundenkilometern unterwegs gewesen. Der zuständige KFZ-Sachverständige hält das aufgrund der Spurenlage für plausibel, eindeutig belegen könne er es aber nicht. Erlaubt sind am Unfallort 50 Stundenkilometer. Mehrfach betonen Zeugen, der KFZ-Sachverständige und ein Polizist, der damals am Unfallort war, auch die schlechten Sichtverhältnisse. Der Spielplatz war mit einer Hecke vom Bürgersteig abgegrenzt, der Ausgang des Platzes von dieser Hecke halb verborgen. Von der Straße aus sei er erst mit einer Distanz von 11,5 Metern zu sehen gewesen, erläuterte der Sachverständige. Zu schnell war der Fahrer also offenbar nicht, eine Hecke könnte ihm die Sicht versperrt haben.

Wie das Verfahren ausgeht, ist nach dem ersten Verhandlungstag trotzdem offen. Der Grund ist das sogenannte "Verkehrszeichen 136" - ein rot umrandetes Dreieck, in der Mitte zwei laufende Kinderfiguren auf weißem Grund. Es bedeutet: "Achtung, Kinder!" "Dieses Schild ist sehr streng in der Rechtsprechung", sagt Staatsanwalt Mathias Juchem. Wo es hängt, müssen Fahrer jederzeit damit rechnen, dass von irgendwo her ein Kind kommt. Am Unfallort hing ein solches Schild. Wer es ignoriert, muss kein Bußgeld fürchten. Kommt es aber zu einem Unfall, kann das für die Schuldfrage von Belang sein - wie im vorliegenden Fall.

Dass das Verfahren erst sechs Jahre nach dem Unfall eröffnet wurde, liegt unter anderem auch an Gutachten, die auf Betreiben der Eltern hin entstanden sind. Sie glauben, dass die Ärzte bei der Behandlung des Vierjährigen Fehler gemacht haben. Das letzte dieser Gutachten lag der Staatsanwaltschaft Trier erst im April 2016 vor, daraufhin erhob sie Anklage gegen den Fahrer des Unfallwagens.

Der Prozess wird am 27. Juni mit der Verlesung der medizinischen Gutachten fortgesetzt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort