Richter verurteilt Gaunerpärchen: Das war sehr schäbig

Eine 49-jährige Koblenzerin hat mehrere Jahre eine demenzkranke Frau aus Traben-Trarbach erpresst und sie dabei um mehrere Zehntausend Euro erleichtert. In einem Fall half ihr dabei ihr 19-jähriger Sohn. Das Jugendschöffengericht Bernkastel-Kues verurteilte die Frau zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung, den Sohn zu einem Jahr auf Bewährung.

Bernkastel-Kues/Traben-Trarbach. (sim) Richter Oliver Emmer sprach in seiner Urteilsbegründung deutliche Worte: "Was Sie gemacht haben, ist sehr schäbig und niederträchtig." Die geständigen Angeklagten, eine 49-jährige Frau und ihr 19-jähriger Sohn, beide aus Koblenz, zeigten zumindest Reue. "Es tut uns alles sehr leid", sagten sie unisono. Doch den finanziellen Schaden werden sie wohl kaum mehr gutmachen können. Erwiesen ist, dass sie eine inzwischen 90-jährige alleinstehende Frau aus Traben-Trarbach zwischen 2004 und 2008 um insgesamt 28 900 Euro betrogen haben. Der Neffe der alten Dame spricht gar von 70 000 bis 100 000 Euro, die seine von den Angeklagten eingeschüchterte Tante zahlte. Ob Mutter und Sohn diese Summe jemals zurückzahlen werden, ist mehr als fraglich. Beide sind arbeitslos und beziehen Hartz IV. Die sechsfache Mutter, der älteste Sohn ist bereits 36, muss zumindest einen kleinen Teil der Summe abstottern. Im Laufe der vierjährigen Bewährungszeit muss sie 50 Euro monatlich an die alte Frau zahlen. Richter Emmer: "Das ist sicher nur ein Tropfen auf den heißen Stein, aber mehr ist wohl nicht zu holen."

Die Koblenzerin, die vor einem Jahr bereits wegen Betrugs und Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, war einst durch einen verwandten Dachdecker auf die Traben-Trarbacherin aufmerksam geworden. Immer wieder hatte sie gegenüber der hilflosen Frau behauptet, diese müsse neben der Handwerker-Rechnung für die Dachreparatur weitere Zahlungen leisten.

Sie drohte der älteren Dame mit ihrer Un terbringung im Altersheim oder Wohnungsauflösung, sollte sie das geforderte Geld nicht zahlen. Die eingeschüchterte Frau hob über 50 Mal Geld - zumeist 500 Euro — von ihren Sparkonten ab und übergab es der Koblenzerin. In mindestens einem Fall war deren Sohn an der Erpressung beteiligt.

Der heute 21-jährige Sohn lebt mit noch zwei jüngeren Geschwistern bei seiner Mutter. Auch er ist bereits mit dem Gesetz in Konflikt geraten und wurde wegen des Erwerbs von Drogen zu einer zehnmonatigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Zum Zeitpunkt der Erpressung war er heroinabhängig. Inzwischen hat er eine stationäre Drogentherapie begonnen, die er, so das Gericht, fortsetzen muss. Der Rechtsanwalt des jungen Mannes erklärte, sein Mandant werde nun versuchen, einen neuen Lebensweg einzuschlagen.

Die beiden Angeklagten konnten im August 2008 gefasst werden, weil aufmerksame Nachbarn der alten Frau die Polizei alarmierten. Ihnen war aufgefallen, dass die Witwe immer mehr verarmte und unter Druck zu stehen schien.

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