Saufen bis zum Herzstillstand?

BERNKASTEL-WITTLICH/BITBURG. Alkohol ist gerade während der tollen Tage ein Problem. Vielerorten berauscht man sich hemmungslos. Und schon Kinder betrinken sich bis zur Besinnungslosigkeit.

Sternhagelvoll! Anders lässt sich der Zustand vieler Menschen nicht beschreiben, die Karneval und Fastnacht mit Koma-Saufen verwechseln. Notärzte und Rettungskräfte können davon ein Lied singen. So bat beispielsweise die Besatzung eines Rettungswagens in einer früheren Session bei einem Karnevalsumzug in der Verbandsgemeinde Neuerburg Eltern, ihren Sohn mit einer Viehkarre abzuholen. Grund: Der junge Mann war so alkoholisiert, dass er die Kontrolle über seine Verdauungsorgane verloren hatte.Gefährliches Heischen auf der Straße

Gefährlicher ging es im vergangenen Jahr am Rande eines Umzugs in der Einheitsgemeinde Morbach zu. Dort war ein Jugendlicher so stark alkoholisiert, dass ein Herzstillstand drohte. Nur das beherzte Eingreifen einer aufmerksamen Frau rettete dem jungen Mann das Leben. Doch nicht allein der übermäßige Alkoholkonsum macht Polizei und Jugendschützern zu schaffen: So betont Polizeihauptkommissar Klaus Schnarrbach von der Polizei Bitburg, dass Brauchtum keine Eingriffe in den Straßenverkehr rechtfertige. Es sei zwar ein alter Brauch, heischend von Haus zu Haus zu ziehen. "Dabei verfallen die Heranwachsenden oft der Unsitte, auch Autos anzuhalten, einfach vor die Fahrzeuge zu springen, um die Weiterfahrt erst nach Zahlung von Geld freizugeben", sagt Schnarrbach. Dabei brächten sich die Kinder selbst und auch die Autofahrer in große Gefahr. Er rät den Autofahrern, bremsbereit zu sein, wenn Narren auf den Straßen unterwegs sind. Auch am Rande von Karnevalsumzügen würden Autofahrer von Zugteilnehmern angehalten. "Man reicht ihnen alkoholische Getränke, nötigt die Fahrzeugführer, einen Schluck aus der Pulle zu nehmen", berichtet der Beamte. "Hier ein Schlückchen, da ein Schlückchen, schnell sind 0,5 Promille erreicht, und nicht nur der Fahrer setzt sich der Strafverfolgung aus." Zudem weist die Polizei in der Eifel, im Hunsrück und an der Mosel darauf hin, dass Alkohol auch an Karneval für Kinder tabu ist. Darin eingeschlossen sind auch Mixgetränke, so genannte Alcopops. Andere Mixgetränke seien zu behandeln wie Bier, Wein oder Sekt und dürften an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden. Die Polizei appelliert zudem an die Karnevalisten, Fahrgemeinschaften zu bilden, bei denen der Fahrer nüchtern bleibt. Auch die Kreisverwaltungen machen sich Gedanken über die närrischen Tage. Besonders an Weiberdonnerstag und Rosenmontag sind Alkoholexzesse junger Menschen zu befürchten. "Dies nicht zuletzt deswegen, weil viele Erwachsene sich nachgiebig zeigen oder den Alkoholkonsum durch unüberlegte Abgabe an Minderjährige sogar aktiv fördern", sagt Rudolf Müller von der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm und verweist auf das Jugendschutzgesetz. Er rät Eltern, mit ihren Kindern über die möglichen Konsequenzen karnevalistischer Zechtouren und den Jugendschutz zu sprechen. Auch Gewerbetreibende und Gastwirte seien in der Pflicht, den Jugendschutz auch in der Fastnachtszeit ernst zu nehmen.Kein Alkohol an Jugendliche

An Jugendliche und junge Erwachsene appellieren die öffentlichen Stellen, Verantwortung für andere zu übernehmen: "Gebt keinen Alkohol an eure Bekannten weiter, wenn diese das dazu notwendige Alter noch nicht haben oder sie bereits erkennbar betrunken sind." Infos zum Jugendschutz: Carsten Lang, Jugendschutzbeauftragter für die Landkreise Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg und die Stadt Trier, Telefon 0651/715-389; Peter Caspers-Schultze, Telefon 06571/14-389 (Bernkastel-Wittlich); Dietmar Engeln, Telefon 06592/933-264 (Daun) oder Hubert Lenz, Beauftragter für Jugendsachen bei der Polizeidirektion Wittlich, Telefon 06571/9152-7.

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