Bauausschuss Stadt Wittlich fordert Abriss eines Neubaus

Wittlich · Novum in der Geschichte des Bauausschusses: Weil ein Unternehmer bei der Errichtung eines Gebäudes die Baugrenze um zehn Meter überschritten hat, soll er den Bürotrakt nun abreißen.

 Den Anbau, der zu weit an die Straße heranreicht, will der Bauausschuss dem Unternehmer Klaus Windhäuser nicht nachträglich genehmigen. Der Beschluss des Gremiums fiel eindeutig aus. Der Bauausschuss fordert den „Rückbau“.

Den Anbau, der zu weit an die Straße heranreicht, will der Bauausschuss dem Unternehmer Klaus Windhäuser nicht nachträglich genehmigen. Der Beschluss des Gremiums fiel eindeutig aus. Der Bauausschuss fordert den „Rückbau“.

Foto: Christian Moeris

Hat ein Wittlicher Unternehmer mit dem Anbau eines Bürogebäudes an seine Firma im Industriegebiet Wittlich-Wengerohr 250 000 Euro in den Sand gesetzt? Wenn die Entscheidung des Bauausschusses rechtens ist und die Kreisverwaltung keinen Einspruch erhebt, wäre das wohl der Fall. Dann müsste Klaus Windhäuser, Geschäftsführer Windhäuser Metallverarbeitung, sein nagelneues Bürogebäude mit einer Grundfläche von 160 Quadratmetern „zurückbauen“, also auf Deutsch gesagt:  abreißen.

Ursache Wie im Bauausschuss der Stadt Wittlich zur Sprache kam, überschreitet der Unternehmer mit der Erweiterung seines Bürogebäudes die Baugrenze in Richtung der Dr. Oetker Straße um zehn Meter. Das Gebäude ist demnach viel zu nah an die Straße gebaut und dürfte dort laut gültigem Bebauungsplan überhaupt nicht stehen. Denn bereits das zuvor gebaute Bürogebäude befindet sich unmittelbar an der Bebauungsgrenze. Näher an die Straße hätte laut Plan gar nicht gebaut werden dürfen.

Dazu kommt: Es handelt sich hierbei um die zweite Grenzüberschreitung, die dem Unternehmer beim Bau seiner Produktionsstätte im Industriegebiet Wittlich-Wengerohr unterlaufen ist. Schon der Neubau der Produktionshalle im Jahr 2011 ge­riet aufgrund von „Einmessfehlern“ zu nah an die Grundstücksgrenze entlang der Europastraße. Statt den geforderten 17 Metern steht die Produktionshalle seit ihrer Errichtung bloß zehn Meter von der Straße entfernt.

Verschollen Doch nicht nur der Unternehmer muss sich Fehler vorhalten lassen. Sein Bauantrag für die Erweiterung des Bürogebäudes galt über vier Monate als verschollen. Der Antrag, den Windhäuser am 7. Mai bei der Kreisverwaltung in den Briefkasten geworfen hatte, und den das Kreishaus am 8. Mai mit der Bitte um Stellungnahme an die Stadt Wittlich in Sendung gegeben hatte, kam dort „aus nicht nachvollziehbaren Gründen“ erst am 19. September an.  „Weil ich über vier Monate nichts von der Verwaltung gehört habe, dachte ich mir, mit meinem Bauantrag wäre alles in Ordnung“, sagt Windhäuser, der den Anbau in diesem Sommer bereits errichtet hat, während sein Bauantrag als verschollen galt.

Diskussion Im Bauausschuss der Stadt Wittlich kam die erneute und deutliche Überschreitung des geltenden Bebauungsplans gar nicht gut an. „Ich entscheide grundsätzlich wirtschaftsfreundlich“, sagte Jan Salfer (CDU), „aber einer Überschreitung dieser Größenordnung kann man nicht zustimmen. Das wäre  gegenüber allen Mitbewerbern unfair.“

In die gleiche Kerbe schlug auch Michael Wagner (Die Grünen), der erklärte: „Wenn wir anfangen, solch einen ‚Zufall’ als Regelfall zu akzeptieren, brauchen wir keine Bebauungspläne mehr aufzustellen. Ich würde das als Vorsatz bezeichnen. Dem sollten wir einen Riegel vorschieben.“

Da mit dem Rückbau des Bürotraktes die Produktion nicht gefährdet sei, wie Wagner meint, müsse der Ausschuss die Überschreitung der Baugrenze nicht hinnehmen. Sein Parteikollege Stephan Lequen erklärte: „B-Pläne fallen nicht vom Himmel. Die Festsetzung wird um 100 Prozent überschritten. Das ist dreist. Wir sind ja immer dazu bereit, über kleine Abweichungen zu reden. Aber eine Genehmigung dafür würde Nachahmern Tür und Tor öffnen.“ Elfriede Meurer (CDU/MdL) positionierte sich ebenfalls: „Er hat sich schon bei der ersten Baugenehmigung nicht an die Festsetzung gehalten. Das setzt dem jetzt das Krönchen auf.“ Bürgermeister Joachim Rodenkirch. „Wir unterstellen ihm nichts, aber selbst Unwissenheit schützt nicht vor den Konsequenzen.“

Markus Blasweiler (FDP): „Es wäre ein himmelweiter Unterschied gewesen, wenn er vorher gekommen wäre, und dem Ausschuss erklärt hätte, welche Abweichungen vom Plan er beabsichtigt. Aber wenn er jetzt damit durchkommt, wird das zu einem Präzedenzfall. Dann haben wir verloren. Er hat ohne Baugenehmigung gebaut.“

Doris Mann-Backes (SPD) meint: „Anstatt sofort Tatsachen zu schaffen, hätte er sich ja zumindest mal telefonisch nach dem Verbleib seines Bauantrages erkundigen können. Wir können das nicht nachträglich genehmigen und damit einen Blanko-Scheck ausstellen.“

Doch wie Peter van der Heyde (CDU) finden nicht alle Gremiumsmitglieder den  „Schwarzbau“, wie er während der hitzigen Debatte auch genannt wird, so dramatisch. „Es kann auch eine Verkettung von unglücklichen Zufällen sein“, sagt van der Heyde, „die zu dieser Misere, dass der Architekt die Baugrenze komplett überschritten hat, geführt hat. Aber die Sichtdreiecke sind alle eingehalten. Wenn wir nachträglich die Befreiung von der Festsetzung erteilen, brechen wir uns keinen Zacken aus der Krone.“ Dieser Meinung ist auch Joachim Gerke (SPD): „Wir haben in unterschiedlichen Gebieten und Straßen unterschiedliche Abstände zwischen Baugrenze und Straße. Ich habe nie erkennen können, warum wir das gemacht haben. Welche Gründe sprächen also dagegen, die Überschreitung der Baugrenze nachträglich zu genehmigen? Eine Ablehnung würde den Abriss bedeuten.“

Bürgermeister Joachim Rodenkirch hielt dagegen: „Bei einer Genehmigung dieser Überschreitung der Baugrenze könnte er in Konsequenz dann auch noch eine Halle direkt an der Straße bauen.“

Ergebnis Mit seinem Beschluss hat der Ausschuss dem Unternehmer eine nachträgliche Genehmigung seines Bauantrages für das Bürogebäude versagt. Zehn Mitglieder stimmten gegen die Befreiung von der Festsetzung.  Für ein Einvernehmen der Stadt gab es nur zwei Stimmen. Damit ist der „Rückbau“ aus Sicht des Gremiums beschlossene Sache. Die Entscheidung des Bauausschusses wird nun noch durch die Kreisverwaltung geprüft. Dass sie fehlerhaft und damit rechtsunwirksam sein könnte, hält man im Rathaus der Stadt Wittlich allerdings für ausgeschlossen.

Bauherr Doch was sagt der Bauherr des Bürotraktes, Unternehmer Klaus Windhäuser, zu der ganzen Misere?

„Wir haben den Anbau in der Flucht und Verlängerung des ersten Gebäudes, das der Bauunternehmer damals schon fehlerhaft platziert hatte, gesetzt. Wir haben da nicht so genau hingeschaut. Ich bin ja kein Baumensch, es war jedenfalls keine Absicht“, sagt Windhäuser.
„Ich würde jedenfalls einen Teufel tun und so etwas absichtlich machen und wegen so einer Kleinigkeit 250 000 Euro aufs Spiel oder gar in den Sand setzen. Das ist allein durch eine Verkettung unglücklicher Umstände passiert.  Aber wie es dann immer so geht, schaut man nicht genau hin.“ Wenn er den Bürotrakt abreißen müsse, sagt Windhäuser, wäre das finanziell ein großer Schaden für seinen Metallverarbeitungsbetrieb mit 43 Mitarbeitern.

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