Veto des Kreises stoppt keine Reform

Wittlich. (har) Wenn eine Gemeinde bei der Verwaltungsreform die Kreiszugehörigkeit wechselt, muss der Bernkastel-Wittlicher Kreistag nur gehört werden. Verhindern kann er den Wechsel nicht. Mehrere Kreistagsfraktionen hatten sich das anders vorgestellt.

Landrätin Beate Läsch-Weber hatte bei Innenminister Karl Peter Bruch angefragt, wie es um die Rolle des Kreistags bestellt ist, wenn es um Kreiszugehörigkeiten geht. Nach Auskunft von Innenminister Bruch sind zustimmende Beschlüsse der Kreistage nicht unbedingt notwendig. Anders ist das bei den Verbands- und Ortsgemeinden.

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