Wahltermin steht fest

Die Bürger der Gemeinde Mülheim sind aufgerufen, am 29. August einen neuen Ortsbürgermeister zu wählen. Interessenten für das Amt können sich bis 19. Juli bewerben.

Mülheim. Seit Dienstag ist in der Gemeinde Mülheim der Posten des Ortsbürgermeisters vakant. Bis zur Neuwahl eines Nachfolgers von Horst Forst, der sein Amt zum 31. Mai niedergelegte, führt der erste Beigeordnete Günter Fehres die Amtsgeschäfte.

Als Wahltermin steht bereits der Sonntag, 29. August, fest - eine Woche vor dem Weinfest in Bernkastel-Kues. Laut Thomas Ruf von der Verbandsgemeindeverwaltung hat die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich den Termin bereits bestätigt. Eine etwaige Stichwahl wäre am 12. September. Der Termin sei binnen drei Monaten nach Amtsniederlegung anzusetzen gewesen, erläuterte Ruf. Wegen der Sommerferien wäre nur ein alternativer Termin infrage gekommen. Üblicherweise werde die Terminfestlegung dem Gemeinderat überlassen, so Ruf. Da sich dieser in Mülheim erst wieder am 16. Juni treffe, sei das Verfahren vorab eingeleitet worden.

Potenzielle Kandidaten - dem Vernehmen nach haben bisher zwei Personen Interesse bekundet - könne sich bewerben. Die Abgabefrist endet am Montag, 19. Juli. Damit werden die gesetzlich vorgeschriebenen 41 Tage vor dem Wahltermin eingehalten. Bewerbungsunterlagen müssen bis 18 Uhr im Wahlamt der Verbandsgemeinde oder bei Gemeindewahlleiter Günter Fehres eingegangen sein. Der Beigeordnete selbst hat derzeit aus zeitlichen Gründen nicht die Absicht zu kandidieren.

Rücktritt nach Vorwürfen aus dem Rat



Horst Faust, dessen Amtszeit am 12. Juli 2004 begonnen hatte, war bei den Kommunalwahlen 2009 mit 93,13 Prozent der Wählerstimmen im Amt bestätigt worden. Seinen Rücktritt begründete er mit Verärgerung über beständige Vorwürfe aus den Reihen des Rates (der TV berichtete).

Dem Vernehmen nach war Kritik im Zusammenhang mit dem Ausbau der Hauptverkehrsadern des Ortes der Auslöser gewesen. Die Arbeiten sind unter anderem wegen des Einsturzes einer Brücke sowohl zeitlich als auch finanziell aus dem Ruder gelaufen. Zum einen hatten höhere Entsorgungskosten für Ärger gesorgt, zum anderen die unter einer Fahrbahn eingestürzte unterirdische Brücke. Das Zentrum des Einkaufsortes war dadurch monatelang nicht passierbar. Außerdem stand immer wieder die Frage im Raum, ob und in welchem Umfang Bauunternehmen oder Planer finanziell in die Pflicht zu nehmen seien.

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