Etappensieg für Befürworter des Bestattungswaldes

Morbach · Die Auseinandersetzung um den Bestattungswald in Morbach geht in die nächste Runde. Die Kommunalaufsicht hat keine Bedenken gegen das Bürgerbegehren und setzt damit den Gemeinderat unter Zugzwang. Lehnt der einen Bestattungswald ab, gehen die Bürger an die Urne.

Morbach. Die Befürworter eines Bestattungswaldes auf dem Gebiet der Gemeinde Morbach haben einen Etappensieg errungen. Ihr Bürgerbegehren ist formal zulässig. Der Rat der Einheitsgemeinde Morbach wird sich deshalb am 26. Januar 2015 erneut mit dem Inhalt befassen, kündigt Bürgermeister Andreas Hackethal an. Sollte der Gemeinderat dann einen Bestattungswald in kommunaler Trägerschaft ablehnen, kommt es am 15. März zu einem Bürgerentscheid.
Die Vorgeschichte: Der Rat hatte am 17. Februar einen Einwohnerantrag für einen Bestattungswald abgelehnt. Darauf hatten die Befürworter dieser Begräbnisart 1264 gültige Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt und am 5 Juni dem Bürgermeister überreicht. 867 Unterschriften wären notwendig gewesen (der TV berichtete).
Die Verwaltung hatte Bedenken gegen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens geäußert. Sie monierte eine unkonkrete Fragestellung. Weder der Standort des Bestattungswaldes noch die konkrete Form der Umsetzung sei darin benannt. Weiterhin fehlten Kostenschätzung und ein tragfähiger Kostendeckungsvorschlag. Zudem fragte die Verwaltung, ob das Begehren gegen Regelungen verstößt, nach denen die Gemeinde wirtschaftliche Unternehmen nur dann gründen darf, wenn der gleiche Zweck nicht ebenso gut durch einen privaten Dritten erfüllt werden kann.
Die Bedenken wurden von der beim Kreis angesiedelten Kommunalaufsicht geprüft. Die hat das Begehren für zulässig erklärt. Dieser rechtlichen Wertung haben sich sowohl die Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde in Trier als auch das Innenministerium in Mainz angeschlossen. "Der Gemeinde obliegt es als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung, Friedhöfe anzulegen, wenn hierfür ein öffentliches Bedürfnis besteht", heißt es in der Stellungnahme der Kommunalaufsicht.
Zur Frage des Standortes sagt sie, dass Bürgerentscheide unzulässig sind, "die auf die Nutzung einer bestimmten Fläche gerichtet sind." Gerade weil im Bürgerbegehren keine spezifische Fläche für die Begräbnisstätte genannt werde, sei die Fragestellung zulässig. Sie sei so auszulegen, dass lediglich eine Grundsatzentscheidung getroffen werden soll. Es sei keine so konkrete Fragestellung erforderlich, dass die Umsetzung nur noch des Vollzugs durch den Bürgermeister bedarf, erklärt die Kommunalaufsicht.
Auch könne von den Initiatoren des Begehrens wegen der offenen Standort- und Gestaltungsfrage keine Kostenschätzung verlangt werden. Für die Genehmigung der notwendigen Kredite sieht die Kommunalaufsicht grundsätzlich keine Bedenken.
Und das sagt Rüdiger Luckow, einer der Initiatoren des Bürgerbegehrens. "Die übergeordneten Behörden haben das Begehren intensiv geprüft und entgegen den Einwänden der Verwaltung für rechtskonform erklärt. Deshalb ist dem Gemeinderat nichts anderes übrig geblieben, als das Begehren für zulässig zu erklären. Es ist nur schade, dass sich der Vorgang so lange hinzieht."
Bürgermeister Hackethal erklärt gegenüber dem TV, dass ein Bürgerentscheid die Gemeinde 20 000 Euro kostet.
Die Ratsmitglieder haben sich bei der Entscheidung über die Zulässigkeit zwar mit inhaltlichen Äußerungen zurückgehalten, doch Theo Wagner (SPD) hat sich in seiner Haushaltsrede ausführlich mit dem Thema auseinandergesetzt. Es kursieren die abenteuerlichsten Vorstellungen, sagt er. "Der eine möchte im Ortelsbruch beerdigt werden, andere am Rapperather Großen Herrgott, an den Steinen in Morscheid oder im Erbachpark, und natürlich jeder alleine unter einem großen Laubbaum." Er fordert die Verwaltung auf, die Bevölkerung vor einem Bürgerentscheid genau über die Modalitäten eines Bestattungswaldes zu informieren.

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